AIRE (Register der im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger)

Der italienische Staatsbürger, welcher den gewohnten, ständigen Aufenthalt ins Ausland verlegt, muss sich ans nächste italienische Konsulat wenden und die AIRE-Einschreibung beantragen. Durch die Einschreibung ins AIRE verliert man NICHT die italienische Staatsbürgerschaft; alle Rechte und Pflichten bleiben unverändert. Die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger können sämtliche Bescheinigungen sowohl in der Gemeinde als auch im italienischen Konsulat erhalten.

Ausnahmen

  • Aktuelle Staatsbürgerschaftsbescheinigungen erteilt nur das Konsulat
  • Aktuelle Bescheinigungen über den nicht gebundenen Stand erteilt nur das Konsulat


Rückkehr nach Italien
Die Einwanderungsmeldung für Bürger/innen, die im AIRE eingeschrieben sind und nach Italien zurückkehren nimmt der Bürgerschalter der Gemeinde Brixen, Maria-Hueber-Platz 3 vor.
 

Erforderliche Unterlagen

  •     Steuernummer;
  •     nicht verfallener Pass;
  •     Beleg über die Verfügbarkeit der Wohnung (Mietvertrag auf den eigenen Namen oder Bestätigung des Eigentümers), falls der/die Antragsteller/in nicht Eigentümer/in der Wohnung ist.
  •     italienischer Führerschein, falls vorhanden
  •     Büchlein aller privaten Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Moped, Anhänger) mit italienischem Kennzeichen
Zuständiges Amt