Der italienische Staatsbürger, welcher den gewohnten, ständigen Aufenthalt ins Ausland verlegt, muss sich ans nächste italienische Konsulat wenden und die AIRE-Einschreibung beantragen. Durch die Einschreibung ins AIRE verliert man NICHT die italienische Staatsbürgerschaft; alle Rechte und Pflichten bleiben unverändert. Die im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürger können sämtliche Bescheinigungen sowohl in der Gemeinde als auch im italienischen Konsulat erhalten.
Ausnahmen
Rückkehr nach Italien
Die Einwanderungsmeldung für Bürger/innen, die im AIRE eingeschrieben sind und nach Italien zurückkehren nimmt der Bürgerschalter der Gemeinde Brixen, Maria-Hueber-Platz 3 vor.
Erforderliche Unterlagen