Gemeindeimmobiliensteuererleichterungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem durch COVID-19 verursachten epidemiologischen Notstand

Mit dem Landesgesetz „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2020 und für den Dreijahreszeitraum 2020-2022“ hat der Landtag am 30. Juli 2020 auch GIS-Steuererleichterungen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit dem durch COVID-19 verursachten epidemiologischen Notstand festgelegt.

 

Das Landesgesetz Nr. 9/2020 wurde am 20.08.2020 im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Auf der Grundlage der darin enthaltenen Bestimmungen wurden die Vordrucke für die Eigenbescheinigungen erstellt, welche in allen Teilen auszufüllen, mit den eventuell geforderten Anlagen auszustatten, zu unterschreiben und innerhalb des 30. September 2020, bei sonstigem Verfall, an das Steueramt der Gemeinde Brixen zu schicken (mittels zertifizierter E-Mail oder per Post mit Einschreibebrief mit Rückantwort) bzw. abzugeben sind.

 

Eine erste Gruppe von Eigenbescheinigungen betrifft:

 

die Beherbergungstätigkeiten

Katasterkategorie A (Residence, Privatzimmervermietung, Urlaub auf dem Bauernhof) mit Zubehör

Katasterkategorie D2 (Hotel, Gasthof, Pension, Residence) mit Zubehör

die gastgewerblichen Tätigkeiten

Katasterkategorie C1 (Bar, Restaurant)

die Kulturtätigkeiten

Katasterkategorie D3 (Kino, Theater, Diskothek)

die Sporttätigkeiten

Katasterkategorie D6 (Schwimmbäder, Turnhalle, Fitness-Studio)

 

Diese Kategorien haben Anspruch auf die GIS-Befreiung für das Jahr 2020, wenn sie einen Umsatzrückgang von mindestens 20% aufweisen. Andernfalls erhalten sie eine Ermäßigung von 50% der geschuldeten Steuer.

 

Diejenigen haben Anrecht auf die oben genannten Erleichterungen, die die Tätigkeiten in folgender Form ausüben:

 

Direkte Führung:

Sofern der Betreiber der obgenannten Tätigkeiten auch der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten ist, bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer der Gebäude, in denen die obgenannten Tätigkeiten ausgeübt werden, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:

>>„100_Covid GIS Besitz Konzession Leasing“.

 

Kostenlose Nutzungsleihe:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, dem Betreiber aber das Gebäude, in dem die Tätigkeiten ausgeübt werden, kostenlos zur Verfügung gestellt hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:

>>„100_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage“.

 

 

Gesellschaftseinlage:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, aber in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Betreibergesellschaft, welche die Tätigkeit ausübt, das Gebäude gemäß den Artikeln 2254 und 2342 des Zivilgesetzbuches als Einlage in Natur zur Nutzung überlassen hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:

>>„100_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage“.

 

Miete und Pacht:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, dem Betreiber aber das Gebäude, in dem die Tätigkeiten ausgeübt werden, verpachtet oder vermietet hat, und den diesbezüglichen jährlichen Miet- oder Pachtzins für das Jahr 2020 um mindestens jenen Betrag, der ohne Befreiung für das Jahr 2020 als GIS geschuldet wäre, reduziert hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:

>>„100_Covid GIS Miete Pacht“.

 

Eine zweite Gruppe von Eigenbescheinigungen betrifft:

 

die Industrietätigkeiten oder Handwerkstätigkeiten

Katasterkategorie C3 (Handwerkerlaboratorium), D1 (Produktionsstätte), D7 (besonderen Erfordernisse einer Gewerblichen Tätigkeit) und D10 (landwirtschaftliche Produktion)

die Handelstätigkeiten

Katasterkategorie C1 (Geschäfte) und D8 (besondere Erfordernisse einer Kommerziellen Tätigkeit)

die berufliche Tätigkeiten.

Katasterkategorie A10 (Büros)

 

Diese Kategorien haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 50% der geschuldeten Steuer für das Jahr 2020, wenn sie einen Umsatzrückgang von mindestens 20% aufweisen.

 

Diejenigen haben Anrecht auf die oben genannten Erleichterungen, die die Tätigkeiten in folgender Form ausüben:

 

Direkte Führung:

Sofern der Betreiber der obgenannten Tätigkeiten auch der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten ist, bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer der Gebäude, in denen die obgenannten Tätigkeiten ausgeübt werden, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:

>>„50_Covid GIS Besitz Konzession Leasing“.

 

Kostenlose Nutzungsleihe:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, dem Betreiber aber das Gebäude, in dem die Tätigkeiten ausgeübt werden, kostenlos zur Verfügung gestellt hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:

>>„50_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage“.

 

Gesellschaftseinlage:

Sofern der Eigentümer oder der Inhaber von Fruchtgenuss-, Nutzungs-, oder Überbaurechten bzw. der Konzessionsnehmer oder der Leasingnehmer nicht der Betreiber der im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten ist, aber in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der Betreibergesellschaft, welche die Tätigkeit ausübt, das Gebäude gemäß den Artikeln 2254 und 2342 des Zivilgesetzbuches als Einlage in Natur zur Nutzung überlassen hat, soll folgender Vordruck der Eigenbescheinigung verwendet werden:

>>„50_Covid GIS kostenlose Nutzungsleihe Gesellschaftseinlage“.

Die Vordrucke für die Eigenbescheinigungen, welche in allen Teilen auszufüllen, mit den eventuell geforderten Anlagen auszustatten, zu unterschreiben und innerhalb des 30. September 2020, bei sonstigem Verfall, an das Steueramt der Gemeinde Brixen zu schicken (mittels zertifizierter E-Mail oder per Post mit Einschreibebrief mit Rückantwort) bzw. abzugeben sind.

Die Übermittlung mittels zertifizierter E-mail (PEC) tributi.bressanone@legalmail.it wird empfohlen.

Zuständiges Amt