Der Gemeinderat kam gestern zur November-Sitzung im Gemeinderatssaal des Rathauses von Brixen zusammen.
Als Erstes wurde die Sitzungsniederschrift der Ratssitzung vom Oktober genehmigt. Anschließend wurden zwei Anfragen der Gemeinderäte Verena Stenico und Markus Frei von den zuständigen Mitgliedern des Stadtrates beantwortet.
Der Gemeinderat beschloss im nächsten Tagesordnungspunkt 17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 2 Nein-Stimmen, die periodische Revision der derzeitigen Gesellschaftsbeteiligungen der Gemeinde Brixen. Dieser Beschluss und die Veröffentlichung ist periodisch vorgesehen und erklärt alle Beteiligungen der Stadtgemeinde im Sinne der Transparenten Verwaltung. Im Jahr 2023 gab es in der Gemeinde Brixen eine Änderung bei der Minderheitenbeteiligung an der Infranet AG. Hier verringert sich die Beteiligungsquote von 0,65 % auf 0,23 %.
Als nächster Punkt auf der Tagesordnung stand die Bilanzänderung - Ergänzung und Abänderung des Programms der öffentlichen Arbeiten so-wie des entsprechenden Finanzierungsplanes 2023-2025. Dieser Dringlichkeitsbeschluss sieht einige Änderungen vor, die dringend durchzuführende Instandhaltungsarbeiten und Investitionen möglich machen. Vor allem betroffen sind Ausgaben in den Sektoren Bildung, Kultur, Wohnbau, Zivilschutz und Kleinkindbetreuung. Der Gemeinderat sprach sich mit jeweils 17 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich dafür aus.
In den folgenden drei Punkten der Tagesordnung erfolgten verschiedene Zuschreibungen und Abschreibungen zum und vom öffentlichen Gut. In allen Fällen handelt es sich um Richtigstellungen bestehender Grenzen in Albeins und Afers, sowie der Landesstraße 147 zwischen Elvas und Raas. Die Mehrheit des Gemeinderats sprach sich positiv aus.
Die Abänderung am mit der Südtiroler Einzugsdienste AG (SEDAG) abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag wurde vom Gemeinderat mit 20 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen genehmigt. Nachdem die Südtiroler Einzugsdienste ihren Dienst um das Angebot digitaler Mitteilungen für die Gemeinden erweitert haben, sind aus diesem Grund einige Integrierungen am Dienstleistungsvertrag notwendig. Gleichzeitig gab es einige notwendige Änderungen beim Dienst der Zwangseintreibungen. Die Südtiroler Einzugsdienste sind von der Gemeinde zur Eintreibung von steuerlichen und nicht steuerlichen öffentlichen Einnahmen und der technologischen Vermittlung beauftragt.
Weiters wurde vom Gemeinderat mit 17 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde genehmigt. Hier gab es einige Abänderungen die, durch die sich rasch ändernden staatlichen Vorschriften im Bereich der Eintreibung notwendig geworden sind. Die Verordnung regelt die Tätigkeit in Zusammenhang mit der Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde, insbesondere jene, die über die In-House-Gesellschaft Südtiroler Einzugsdienste AG erfolgen. Ein Änderungsantrag der grünen Gemeinderäte hinsichtlich der Zinsgestaltung wurde abgelehnt, da die diesbezügliche Regelung einen elementaren Bestandteil der Verordnung darstellt.
Die Änderung der Betriebsordnung des Recyclinghofes Brixen wurde mit 20 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen. Hier wurden einige Anpassungen an die geltenden Bestimmungen für bestimmte Arten von Abfällen vorgenommen.
Mit 21 Ja-Stimmen einstimmig genehmigt wurde die Gemeindeverordnung für die Abfallbewirtschaftung. Die Verordnung wurde an einige Bestimmung des Staates und des Landes angepasst. Gleichzeitig wurden unter anderem Präzisierungen bei den Sanktionen vorgenommen.
Als letzten Beschluss fasste der Gemeinderat die Abänderung der Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst mit 19 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Wie es bereits auf Landesebene vorgesehen ist, hat die Gemeinde nun die Möglichkeit neben den bestehenden einen weiteren Wassertarif einzuführen.