Gebührenerlass für Kindergarten, Kinderhort und Schulausspeisung

Auch in Brixen sind die Familien zurzeit vor große organisatorische, zum Teil aber auch finanzielle Probleme gestellt. "Deshalb sind wir froh, dass die Landesregierung rasche Entscheidungen bezüglich der Befreiung von Gebühren im Bereich der Kinderbetreuung getroffen hat", so Bürgermeister Peter Brunner. An jenen Schließungstagen, an denen es aufgrund des epidemiologischen Notstandes keine Unterweisungszeiten im Kindergarten, keine Betreuungszeiten für Kleinkinder in Horten, Kitas und bei Tagesmüttern oder kein Essen in der Mensa gegeben hat, fallen für die Brixner Eltern auch keine Kosten an. "Nun geht es darum, dass wir die Gebührenerlässe rasch an die Eltern weitergeben und sie damit in krisenbedingten Lebenslagen unterstützen können", so die zuständige Stadträtin Monika Leitner. Damit die Aussetzung der Tarifbegleichungen für die Eltern möglichst einfach und unbürokratisch gestaltet werden kann, bietet die Gemeinde Brixen folgende Möglichkeiten an, die nicht nur für die März-Gebühren sondern generell auch für weitere Schließungstage im Falle einer Verlängerung des Notstandes gelten.

Kinderhort der Gemeinde
Die Gebühr für den Monat März wird nicht abgebucht. Es gibt die Möglichkeit, die Bezahlung der Monatsgebühr vorerst auszusetzen. Falls die Gebühr bereits bezahlt wurde, bleibt diese als Guthaben auf dem Konto des Kindes und wird in einem zweiten Moment verrechnet.  

Kindergarten
Die Gebühr für den Monat März wird nicht abgebucht. Falls die Gebühr bereits bezahlt wurde bleibt diese als Guthaben auf dem Konto des Kindes und wird in einem zweiten Moment verrechnet.  

Schulausspeisung
Das Zahlungssystem der Gemeinde Brixen im Bereich der Schulausspeisung sieht eine Abbuchung des Elternbeitrages für die Schulausspeisung vom Guthaben des Kindes nur bei einer effektiven Nutzung des Dienstes vor.