Neue Auflockerungen ab sofort wirksam

Bewegungsfreiheiten und wirtschaftliches Leben im Mittelpunkt

Gestern Abend unterzeichnete Landeshauptmann Arno Kompatscher, die neue Dringlichkeitsmaßnahme zur Umsetzung des jüngsten Dekrets des Ministerpräsidenten Conte. Die darin enthaltenen Auflockerungsmaßnahmen wurden von Kompatscher zusätzlich erweitert und greifen eine Woche früher als im Rest Italiens.
Die Neuerungen betreffen vor allem die Bewegungsfreiheit und gewisse Bereiche des wirtschaftlichen Lebens im Lande.

Bewegungsfreiheit
Ab sofort darf man sich ohne Einschränkungen auf dem gesamten Landesgebiet bewegen, um ältere oder behinderte Menschen zu begleiten. Auch ist es ab jetzt erlaubt, zusammenlebende Menschen die keinen Führerschein haben im Rahmen der gestatteten Bewegungen, zu begleiten.

Eine weitere Auflockerung betrifft den Einkauf von Lebensmitteln, die ab jetzt nicht nur in der eigenen Gemeinde sondern auch entlang des Arbeitsweges angekauft werden können.  

Jene Menschen, die aufgrund des besonderen körperlichen bzw. psychischen Zustandes Schutzmasken nicht tragen können, sind von der Pflicht, Nase und Mund zu bedecken, befreit. Die zwischenmenschlichen Sicherheitsabstände müssen allerdings immer eingehalten werden.   

Der Zugang zu Parks und Grünflächen ist ab jetzt wieder erlaubt wobei der zwischenmenschliche Mindestanstand von 3 Metern eingehalten werden muss. In Brixen wurde heute alle noch bestehenden Abgrenzungen entfernt.

Eine weitere Auflockerung betrifft die gestatteten körperlichen Aktivitäten. Neben Spazierengehen und Joggen ist nun auch das Radfahren auch über die Gemeindegrenzen hinaus, erlaubt. Wie Bürgermeister Brunner erklärte „bleibt es weiterhin pflichtig auch im Freien Nase und Mund in der Nähe anderer Menschen zu bedecken sowie den Sicherheitsabstand von drei Metern voneinander einzuhalten“.

Tiereigentümer sowie Besitzer von Gemüsegärten oder Landwirtschaftsflächen dürfen sich ab jetzt auch außerhalb ihrer Wohngemeinde bewegen um diese zu pflegen bzw. zu bewirtschaften.

Wirtschaft
Ein weiterer Schritt zur Rückkehr in den Alltag, so Bürgermeister Brunner, betrifft das wirtschaftliche Leben im Lande. Die Mitarbeiterbeschränkung von maximal 5 Bediensteten ist für Arbeitstätigkeiten im Freien aufgehoben vorausgesetzt Sicherheitsbestimmungen und Richtlinien werden vom Unternehmen und den beteiligten ArbeiterInnen eingehalten.

Was die Gastronomiebetriebe betrifft wird ab jetzt, neben der Lieferung der Lebensmitteln nach Hause auch das sogenannte „take-away“ vor Ort für Kunden ermöglicht. Im Idealfall erfolgt die Bestellung telefonisch oder über Internet. Gastronomiebetreiber und Kunden müssen dann beim Abholen der Lebensmitteln auf die vorgeschriebenen Sicherheitsabständen achten und alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen einhalten.

Kunden dürfen sich wieder, unter Einhaltung derselben Sicherheitsvorkehrungen und nur für die Zeit die unbedingt notwendig ist, in die Betriebsgelände der Unternehmen begeben, deren Tätigkeiten zulässig sind. Außerdem können Unternehmen für ihre MitarbeiterInnen ab jetzt auch Transportdienste organisieren.