Ab sofort gelten noch schärfere Regeln vor allem was die Bewegungs- und Handlungsfreiheit betrifft.
Die neuen Maßnahmen hat das italienische Gesundheitsministerium gestern Abend beschlossen und wurden heute von Landeshauptmann Kompatscher in einer eigenen Verordnung aufgenommen.
Der Zugang zu öffentlichen Parkanlagen, Spielplätzen, anderen öffentlichen Gärten und Grünflächen ist jetzt verboten. In Brixen wurden deshalb auch die Rappanlagen, die Karlspromenade sowie die Gehwege entlang des Eisacks und der Rienz und alle weiteren Spazierwege gesperrt. Die Benutzung von öffentlichen Sitzbänken, wo immer auch gelegen, ist nicht gestattet.
Spiel- und Freizeitaktivitäten im Freien, sind untersagt. Körperliche Aktivitäten im Freien können nur individuell und in der Nähe der eigenen Wohnung ausgeübt werden wobei ein Mindestabstand von drei (3) Metern zu anderen Personen gewährleitet werden muss.
Die Rad- und Radtourenwege sind für den öffentlichen Verkehr geschlossen, ausgenommen sind die Bewegungen, die aufgrund von Arbeitserfordernissen notwendig sind.
An Feier- und Vorfeiertagen (Samstag, Sonntag), sowie diesen Tagen unmittelbar vorausgehenden oder nachfolgenden Tagen (in der Regel Freitag und Montag) ist es verboten sich in andere Wohnungen als die Hauptwohnung zu begeben (einschließlich Zweitwohnungen).
An Bahnhöfen, Raststätten und Tankstellen, mit Ausnahme der Raststätten und Tankstellen entlang der Autobahn, ist jegliche Verabreichung von Getränken und Speisen verboten.
An Sonn- und Feiertagen bleiben Handelstätigkeiten betreffend Lebensmittel geschlossen.
Die Ortspolizei Brixen und alle weiteren Ordnungskräfte werden verschärfte Kontrollen durchführen.
Verordnung des Landeshauptmannes 11/2020