Der Gemeinderat genehmigt die Berichtigung des Haushaltes und die Bilanzänderung, sowie die Betriebsordnung des Recyclinghofes Brixen und die Verordnung Kinderhort. Die Vorprojekte „Götschelehof“ und „Neubau Seniorenzentrum“ werden am 27. Mai behandelt.
Die Videokonferenz des Gemeinderates startete pünktlich mit 32 Tagesordnungspunkten, welche aus zeitlichen Gründen nicht alle behandelt und somit auf den Fortsetzungstermin am 27. Mai verschoben wurden.
Als erstes wurden alle elf Anfragen beantwortet: die Anfrage der Gemeinderäte Verena Stenico und Markus Frei betreffend die Erstellung des Gemeindeentwicklungsprogramms laut neuem Landesgesetz für Raum und Landschaft, dann die Anfrage des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend Impfzentrum Brixen, die Anfrage der Gemeinderäte Verena Stenico und Markus Frei betreffend ex-Schenonikaserne, die Anfrage des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend Facebook Seite der Gemeinde, die Anfrage des Gemeinderates Egon Gitzl betreffend Telefonempfang in Tiefgaragen, bereits zweite Anfrage des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend Arbeiten Lärmschutzwände, die Anfrage des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend Verkehrsregelung Stadtzentrum, die Anfrage des Gemeinderates Egon Gitzl betreffend Skatepark für Brixen, die Anfrage des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend die Übergabe der neuen Musikschule „Am Priel“ an die Autonome Provinz Bozen, die Anfrage des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend ausgestellte Strafen aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Auflagen, und zuletzt eine weitere Anfrage des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend „Speed Check Boxen“ auf dem Gemeindegebiet.
Anschließend folgte der Beschlussantrag der Gemeinderäte Sabine Mahlknecht und Ingo Fink betreffend die Errichtung öffentlich zugänglicher Toilettenanlagen, der mit 8 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen abgelehnt wurde. Laut ausführlicher Erläuterung seitens Stadträtin Bettina Kerer ist dieser Dienst durch die Gemeinde bereits ausreichend abgedeckt. Aktuell gibt es in Brixen an 12 Standorten öffentlich zugängliche Toilettenanlagen, die mehrmals am Tag gereinigt und desinfiziert werden. Weitere Anlagen werden kurz- und mittelfristig realisiert. Sechs Toilettenanlagen wurden auf den Euroschlüssel umgerüstet. Die Anregung dafür kam von der Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderung. Jährlich kosten die öffentlich zugänglichen Toilettenanlagen die Gemeinde ca. 50.000 Euro.
Der Beschlussantrag des Gemeinderates Stefan Unterberger betreffend die Errichtung eines Ausleihsystems für kurzzeitige Ausleihungen auf dem Gemeindegebiet an bestimmten Stellen für Fahrräder und Elektrofahrräder wurde mit 3 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Brixen hatte in der Vergangenheit bereits ein Rad-Verleihsystem, welches von der Bevölkerung nicht angenommen wurde. Derzeit wird nur ein Radverleih am Bahnhof angeboten. Erfahrungswerte haben gezeigt, dass kapillare Bikesharing-Dienste eher in Großstädten (> 100.000 Einwohner) funktionieren, weil der Dienst mit hohen Anschaffungs- und Betriebskosten verbunden ist. Stadtrat Thomas Schraffl erklärt, dass ein gesamtheitliches Konzept im Nachhaltigen Städtischen Mobilitätsplan ausgearbeitet wird.
Im Folgenden wurden die laufenden Einnahmen und Ausgaben der Jahresabschlussrechnung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Brixen für das Jahr 2020 einstimmig beschlossen. Der ordentliche Gemeindebeitrag für 2020 beträgt 61.828,56 Euro.
Die Jahresabschlussrechnung der Gemeinde für das Jahr 2020 wurde mit 21 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen. Die Jahresabschlussrechnung setzt sich aus der Haushaltsrechnung einschließlich der Kassengebarung, aus der Vermögens- und aus der Erfolgsrechnung zusammen.
Die zusammenfassende Gesamtübersicht der Haushaltsrechnung gleicht mit der Summe von 75.855.900,16 Euro aus und setzt sich im Einnahmenteil aus Feststellungen (54.597.411,14 Euro), aus dem zweckgebundenen Mehrjahresfonds (20.760.421,19 Euro) und aus dem angewandten Verwaltungsüberschuss (498.067,83 Euro) zusammen. Die Ausgaben hingegen beziehen sich auf die Verpflichtungen (73.804.990,45 Euro), womit sich ein Verwaltungsüberschuss aus der Kompetenzgebarung von 2.050.909,71 Euro ergibt.
Die Kassengebarung des Jahres 2020 weist einen Anfangsbestand am 01.01. von 15.029.548,68 Euro auf. Im Laufe des Jahres wurden Einnahmen von insgesamt 49.319.717,28 Euro eingehoben und Ausgaben von insgesamt 51.744.165,82 Euro getätigt. Somit ergibt sich ein Kassenfond zum 31.12 von 12.605.100,14 Euro.
Die Vermögensrechnung gleicht mit einem Wert von 264.215.288 Euro aus. Das Nettovermögen wird mit 132.192.184 Euro angegeben. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 38.701,02 Euro. Im Vorjahr war der Gewinn noch um 676.216 Euro höher. Erträge und Aufwendungen wurden im Jahr 2020 stark vom sanitären Notstand COVID-19 beeinflusst. Die Verschuldung der Gemeinde reduzierte sich im Jahr 2020 von 39.145.269,14 Euro auf 35.026.868,79 Euro.
Das wirtschaftlich-finanzielle Gleichgewicht, das den Stabilitätspackt ersetzt, weist einen positiven Saldo von 763.780,07 Euro auf. Der Verwaltungsüberschuss beläuft sich auf 9.379.059,98 Euro, wovon 3.646.858,93 Euro für Rücklagen zu verwenden und 4.994.097,06 zweckgebunden sind. Der Betrag von 763.780,07 Euro steht hingegen als freier Verwaltungsüberschuss für die Finanzierung von neuen Vorhaben zu Verfügung.
Als Nächstes wurden die Berichtigung des Haushaltes (Einbeziehung des Verwaltungsergebnisses 2020) und die Bilanzänderung (Nr. 2), Ergänzung und Abänderung des Programms der öffentlichen Arbeiten sowie des entsprechenden Finanzierungsplanes 2021-2023 erläutert und anschließend mit 21 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen.
Mit der 2. Bilanzänderung 2021 wird der Verwaltungsüberschuss 2020 von insgesamt 5.431.647,05 Euro eingebaut, wovon sich 1.108.446 Euro auf Rücklagen für Ausgaben im Zusammenhang mit dem COVID-19 Notstand beziehen, 3.005.122,20 Euro für Umweltausgleichsmaßnahmen und 579.974,86 Euro für den Götschelehof gebunden sind, und die übrigen 763.780,07 Euro frei zur Verfügung stehen. Des Weiteren werden Landesbeiträge im Sinne des L.G. 27/75 über 2.900.000,00 Euro eingebaut, sowie ein Landesbeitrag für übergemeindliche Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Brixen und Lüsen in den Bereichen Urbanistik und Steuern (164.000,00 Euro), wovon 39.300,00 Euro der Gemeinde Lüsen weitergegeben werden.
Mit den Einnahmen werden laufende Ausgaben von insgesamt 2.165.246,00 Euro finanziert, wovon sich 1.108.446,00 Euro auf mögliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem COVID-19 Notstand beziehen. Die restlichen laufenden Ausgaben beziehen sich auf Nachbesserungen bei den Ausgaben für Beiträge an Vereine, für Instandhaltung, für Energiekosten, für die Schneeräumung und für andere laufende Ausgaben.
Der Investitionsteil kann um 6.230.801,05 Euro erhöht werden. Zusätzlich zu den erwähnten Einnahmen können durch die Auflösung des Fonds für zukünftige Investitionen 591.316,84 Euro für neue Investitionen freigegeben werden. Dabei schlagen vor allem die Sanierung der Unterführung „Tonon“ (1.035.000,00 Euro), die Erneuerung der Unterdrittelbrücke (700.000,00 Euro), die Straße nach Mellaun (516.000,00 Euro), die Errichtung von betreuten Wohnungen beim Götschelehof (579.974,86 Euro), die Beiträge für Ausrüstungen der Feuerwehren (150.000,00 Euro), die Straße Palmschoß-Kreuztal (105.000,00 Euro), der Anteil der primären Erschließungsbeiträge zu Gunsten der Stadtwerke Brixen (200.000,00 Euro), das Asphaltierungsprogramm (136.392,48 Euro), der Grunderwerb für die Erweiterung der Sportzone Milland (1.500.000,00 Euro) und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten in den Kindergärten und Schulen (240.000,00 Euro) zu Buche. Der Gehsteig und Aufenthaltsbereich in St. Andrä (187.440,00 Euro) und die Schausäge auf Gereuth (316.000,00 Euro) können zu einem guten Teil durch EU-Leader Beiträge finanziert werden (302.400,00 Euro).
Der nächste Punkt auf der Tagesordnung betrifft die Grundabtretung im Eigentum der Gemeinde der G.P. 527/6 der K.G. Elvas mit einer Fläche von 104 m², dies wurde mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.
Die Abschreibung vom und Zuschreibung zum öffentlichen Gut in K.G. Sarns -Grundtausch mit Herrn Alexander Strickner wurde mit 25 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Bei besagtem Grundtausch handelt es sich um eine Fläche von 136 m².
Nach Abschreibung vom öffentlichen Gut sowie vom unverfügbaren Gut der Gemeinde Brixen wurde die Übertragung Oberflächenrechte Tiefwasserbrunnen Milland an die Stadtwerke Brixen AG mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen genehmigt. Insgesamt handelt es sich um die Abtretung einer Fläche von 14 m² für zwei Tiefwasserbrunnen. Der daraus gewonnene Wasservorrat soll in Zukunft für die Notversorgung und die Feuerlösche verwendet werden.
Die Genehmigung der Betriebsordnung des Recyclinghofes Brixen wurde mit 24 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen. Die Betriebsordnung besteht aus 15 Artikeln, welche die Art und Weise der Annahme, Lagerung und des Abtransportes von Abfällen sowie allgemein die Führung des Recyclinghofes regeln. Die Führung des Recyclinghofes obliegt der Stadtwerke Brixen AG. Als wesentliche Änderung verweist Stadtrat Peter Natter auf den Artikel 13 der besagt: Anlieferung von intakten Gebrauchsgegenständen in den ausgewiesenen und gekennzeichneten Wiederverwendungsbereich. Dieser Wiederverwendungsbereich wurde für Projekt REX zur Verfügung gestellt. In diesem Bereich können funktionierende und intakte Gegenstände abgestellt werden, welche dann ins REX zur Wiederverwendung geliefert werden.
Die Genehmigung der Verordnung Kinderhort der Gemeinde Brixen wurde mit 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
Das Landesgesetz 1974, Nr. 26 „Kinderhorte“, welches bisher die Grundlage für die Gemeindeverordnung war, ist mit Inkrafttreten des neuen Finanzierungssystems der Kleinkinderbetreuungsdienste, gemäß Art. 20 des Familiengesetzes von 2013, aufgehoben. Demnach ist die Gemeinde Brixen verpflichtet eine neue Verordnung Kinderhort zu erstellen. Qualitätskriterien (DHL 2017/42) für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten aus dem Jahre 2017 und der Rahmenplan für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Südtirol, welcher auf Landesebene ausgearbeitet wurde und seit 30.09.2020 gilt, bilden die Basis für die Ausarbeitung der neuen Verordnung. Die jetzt beschlossene Verordnung ist eine Art Dienstcharta des Kinderhotdienstes. Sie beschreibt die Grundsätze, die Zielsetzungen und den Aufbau des Dienstes, sowie die Aufnahmekriterien und Modalitäten zur Inanspruchnahme des Dienstes, auf der Grundlage der geltenden Landesbestimmungen. Stadträtin Monika Leitner zeichnet für den Dienst insgesamt verantwortlich.
Hier wurde die Gemeinderatssitzung unterbrochen. Sie wird am 27. Mai mit den verbleibenden Tagesordnungspunkten weitergeführt.