Der Gemeinderat kam am gestrigen Donnerstag zur April-Sitzung im Gemeinderatssaal des Rathauses in Brixen zusammen. Auf der Tagesordnung standen insgesamt 24 zu behandelnde Punkte. Nach der einstimmigen Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom März, erfolgte die Beantwortung von einer Anfrage der Gemeinderäte Verena Stenico und Markus Frei durch den zuständigen Stadtrat Andreas Jungmann.
Der Beschlussantrag der Gemeinderäte Sabine Mahlknecht und Ingo Fink betreffend die meldeamtliche Eintragung von gleichgeschlechtlichen Familien wurde zurückgezogen und durch einen mit den Einbringern abgestimmten Tagesordnungsantrag ersetzt, welcher vorsieht, dass eine standesamtliche Eintragung von Kindern von Beziehungen gleichgeschlechtlicher Eltern in der Gemeinde Brixen erst erfolgen wird, sobald die gesetzlichen Regelungen dafür festgelegt sind. Dies in Hinblick darauf, dass jedem Kind dieselben Rechte zuteil werden sollen und somit Diskriminierung jeglicher Art vermieden werden. Das Parlament soll aufgefordert werden, die oben genannten Gesetzesentwürfe zu diskutieren und in jedem Fall die Gesetzgebung zu ändern, um die bestehenden Diskriminierungen zu beenden, die zu einer schweren Verletzung der vorrangigen Rechte des Kindes führen, gemäß der Aufforderung des Verfassungsgerichts in den Urteilen 32 und 33 von 2021, und um die Gleichheit und gleiche Würde aller Familien anzuerkennen. Der Tagesordnungsantrag wurde mit 18 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen genehmigt.
Mit 23 Ja-Stimmen wurden die Jahresabschlussrechnungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde für das Jahr 2022 einstimmig genehmigt.
Die Wehren von St. Andrä, Tils, Sarns, Elvas, Albeins, Afers, Brixen, Tschötsch und Milland haben im letzten Jahr Beiträge in der Höhe von 63.383,71 € für ihre laufende Tätigkeit erhalten. Die laufenden Einnahmen inklusive Gemeindebeitrag liegen bei 601.851,67 €. Die laufenden Ausgaben betragen 315.786,60 €.
Der für den Zivilschutz zuständige Bürgermeister nutzte nach der Vorstellung der einzelnen Abschlussrechnungen die Gelegenheit, um den Feuerwehren und besonders ihren Leuten einen Dank für ihre wertvolle Arbeit auszusprechen.
Per Dringlichkeitsbeschluss wurde die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung der Gemeinde für das Jahr 2022 mit 20 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen genehmigt.
Die Jahresabschlussrechnung setzt sich aus der Haushaltsrechnung einschließlich der Kassengebarung, aus der Vermögens- und aus der Erfolgsrechnung zusammen.
Die zusammenfassende Gesamtübersicht der Haushaltsrechnung gleicht mit der Summe von 83.235.876,71 Euro aus und setzt sich im Einnahmenteil aus Feststellungen (63.432.037,45 Euro), aus dem zweckgebundenen Mehrjahresfonds im Einnahmenteil (14.046.492,00 Euro) und aus dem angewandten Verwaltungsüberschuss (5.757.347,26 Euro) zusammen. Die Ausgaben hingegen beziehen sich auf die Verpflichtungen (65.497.114,41 Euro) und aus dem zweckgebundenen Mehrjahresfonds im Ausgabenteil (10.736.560,72 Euro), womit sich ein Verwaltungsüberschuss aus der Kompetenzgebarung von 7.002.111,58 Euro ergibt.
Die Kassengebarung des Jahres 2022 weist einen Anfangsbestand am 01.01. von 18.472.675,12 Euro auf. Im Laufe des Jahres wurden Einnahmen von insgesamt 58.360.364,01 Euro eingehoben und Ausgaben von insgesamt 66.167.750,29 Euro getätigt. Somit ergibt sich ein Kassenfond zum 31.12 von 10.665.288,84 Euro.
Die Vermögensrechnung gleicht mit einem Wert von 283.981.340,32 Euro aus. Das Nettovermögen wird mit 139.233.568,09 Euro angegeben. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 426.056,35 Euro. Im Vorjahr war der Gewinn mit 861.346,46 Euro doppelt so hoch. Erträge und Aufwendungen wurden im Jahr 2022 stark von den hohen Energiekosten und den damit zusammenhängenden Preissteigerungen für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen beeinflusst. Die Verschuldung der Gemeinde reduzierte sich im Jahr 2022 von 30.431.356,55 Euro auf 26.734.080,24 Euro.
Das wirtschaftlich-finanzielle Gleichgewicht, das den Stabilitätspackt ersetzt, weist einen positiven Saldo von 3.086.786,32 Euro auf. Der Verwaltungsüberschuss beläuft sich auf 11.193.308,67 Euro, wovon 3.356.295,83 Euro für Rücklagen zu verwenden und 1.530.306,48 Euro zweckgebunden sind. Der für Investitionen bestimmte Anteil beläuft sich auf 3.855.615,59 Euro und der Betrag von 2.451.090,77 Euro steht als freier Verwaltungsüberschuss für die Finanzierung von neuen Vorhaben zu Verfügung.
Gleich anschließend erfolgte die Berichtigung des Haushaltes unter Einbezug des Verwaltungsergebnisses 2022 und Bilanzänderung. Dieser Dringlichkeitsbeschluss wurde mit 18 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen gefasst. Der freie Anteil des Verwaltungsüberschusses von 2022 wurde somit in den Haushaltsvoranschlag 2023 eingebaut. Neben einer Aufstockung bei den ordentlichen Beiträgen in verschiedenen Bereichen gab es im Investitionsteil vor allem notwendige Änderungen aufgrund dringender Ausgaben bei öffentlichen Arbeiten. Die beachtlichsten Änderungen entfallen hierbei auf die öffentliche Beleuchtung, die Planung und Errichtung von Sportstätten und die Verkehrssicherheit. Formell ist mit dieser Änderung auch eine Änderung des Programmes und des Finanzierungsplans der 2023-2025 geplanten Arbeiten und des einheitlichen Strategiedokumentes vorgesehen.
Die unentgeltliche Übertragung von verschiedenen Grund- und Bauparzellen in K.G. Brixen, K.G. Mahr und K.G. Elvas von Seiten der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und die Zuschreibung zum öffentlichen Gut der Gemeinde wurde einstimmig genehmigt. Die Provinz ist Eigentümerin von Grundstücken von oder entlang von Straßen im Gemeindegebiet und überträgt diese unentgeltlich an die Gemeinde. Diese Übertragung wurde mit diesem Beschluss angenommen und die entsprechenden Parzellen dem öffentlichen Gut der Gemeinde zugeschrieben.
Mit 16 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen hat der Gemeinderat eine Änderung am Bauleitplan beschlossen. Damit werden in Zentrumsnähe 2388 Quadratmeter Landwirtschaftsgebiet in Wohnbauzone B7 mit Durchführungsplan und Raumordnungsvertrag umgewandelt, sowie ein Geh- und Fahrradweg eingefügt. Mit einer vorgesehenen Baudichte von 2,5 Kubikmetern pro Quadratmeter ergibt sich eine mögliche Kubatur von 5970 Kubikmeter. Es handelt sich um 100 % konventionierten Wohnbau, welcher der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Die Änderung macht ebenso eine Änderung des mehrjährigen Durchführungsprogrammes und der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan notwendig.
Mit 21 Ja-Stimmen wurde eine weitere Änderung am Bauleitplan und die Änderung der Durchführungsbestimmungen beschlossen. Die Gemeinde selbst möchte mit dieser Änderung ermöglichen, in den Sportstätten „Brixen Süd“, „St. Andrä“ und „Pfeffersberg“ Baumasse für Einzelhandel, private Dienstleistungen oder gastgewerbliche Tätigkeiten zu realisieren, und zwar in einem Höchstmaß von 20%.
Weitere 13 Abänderungen des Landschafts- und Bauleitplans genehmigte der Gemeinderat mehrheitlich. Bei diesen Änderungen handelt es sich um das sogenannte Sonderverfahren „Grün in Grün“, bei dem Wald in Landwirtschaftsgebiet umgewandelt wird. Alle Anträge hatten vorab ein positives Gutachten der Kommission für die Umwidmung von Wald, landwirtschaftlichem Grün, bestockter Wiese und Weide oder alpinem Grünland erhalten.
Mit 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde die Änderung des Stellenplans der Gemeinde beschlossen. Um den neuen Anforderungen und Notwendigkeiten in der gemeindeinternen Verwaltung gerecht zu werden, werden verschiedene Stellen geändert bzw. neu geschaffen.
Abschließend beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde Klausen auf die Rangordnung zur Besetzung des Sekretariatssitzes der Gemeinde Brixen zurückgreifen darf. Die bestehende Rangordnung des Wettbewerbs für die Besetzung der Stelle als Generalsekretär/in II. Klasse aus dem Jahr 2021 wird laut einer Vereinbarung der Gemeinde Klausen überlassen.