Der Gemeinderat tagte im Gemeinderatssaal des Rathauses in Brixen. Zuerst erfolgte die Beantwortung der insgesamt fünf Anfragen der Gemeinderäte Stefan Unterberger, Antonio Bova, Verena Stenico und Markus Frei.
Der Beschlussantrag des Gemeinderates Antonio Bova betreffend Vandalenakte am Bahnhof wurde mit 4 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der zuständige Stadtrat Thomas Schraffl argumentierte damit, dass bereits eine intensive Zusammenarbeit und ein fortwährender Austausch mit den Ordnungskräften und der Quästur erfolgt. Es gab zuvor Treffen mit den Schuldirektionen und den Jugendverbänden. Es wurde Präventionsarbeit in den Schulen geleistet und eine Broschüre „Sprich’s an“ verteilt. Mit den Gewerkschaften konnte eine Einigung gefunden werden, damit die Ortspolizei verlängerte Nachtschichten durchführen kann. Die STA hat Absperrungen an den Bahngleisen aufgestellt, die eine Überquerung dieser verhindern. Zusätzlich wurde das Nightlinersystem potenziert. Man ist sich grundsätzlich des Problems bewusst und wird weiterhin daran arbeiten.
Mit 15 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen und 2 Nein-Stimmen wurde für das Urteil Nr. 259/2021 des Regionalen Verwaltungsgerichtes – Anerkennung der Rechtsmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten gemäß Art. 194 des Einheitstextes vom 18. August 2000 Nr. 267, gestimmt. Es handelt sich hierbei um die Annullierung einer Baugenehmigungsvariante, wobei die Gemeinde solidarisch die Verbindlichkeit von insgesamt 3.243,24 Euro übernehmen muß.
Die dritte Bilanzänderung – Ergänzung und Abänderung des Programms der öffentlichen Arbeiten sowie des entsprechenden Finanzierungsplanes 2022-2024 und des einheitlichen Strategiedokumentes wurde mit 16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 2 Nein-Stimmen genehmigt.
Die gegenständliche Bilanzänderung beträgt insgesamt 1.709.000 Euro. Es wird im Haushaltsvoranschlag 2022-2024 der freie Verwaltungsüberschuss von 500.000 Euro zur Deckung der gestiegenen Energiekosten angewandt. Auf 132.300 Euro beläuft sich der Staatliche Beitrag für hohe Energiekosten. Insgesamt 109.200 Euro kommen aus verschiedenen laufenden Einnahmen wie z.B. die Vereinbarungen der Stadtpolizei mit Anrainergemeinden, Bauhofdienstleistungen und Rückerstattung der Versicherung für den Wasserschaden in der Grundschule Elvas. Die Landesbeiträge belaufen sich auf 120.000 Euro für das Jugendzentrum Centro Giovani, 6.600 Euro für Unwetterschäden und 1.200 Euro für Spielmaterial der Kindergärten. Weiters wurde ein EU-Beitrag von 239.700 Euro für die Freizeitinfrastruktur am Trametschgraben in St. Andrä gewährt. Aus der Grundstücksversteigerung Zinggen geht eine Mehreinnahme von 600.000 Euro hervor.
Die Einnahmen werden mit den Ausgaben ausgeglichen, wobei sich 925.300 Euro auf laufende Ausgaben und 783.700 Euro auf Investitionsausgaben beziehen. Bei den laufenden Ausgaben bezieht sich ein Großteil auf die Mehrkosten durch Strom und Heizung. 20.000 Euro sind für die Erhöhung des Beitrages für das Altstadtfest vorgesehen.
Die Investitionen hingegen beziehen sich auf außerordentliche Instandhaltungskosten bei Gemeindegebäude, Mittelschulen, Astra, Centro Giovani Connection, Parkanlagen und öffentliche Beleuchtung sowie Straßen. 100.000 Euro sind für die Reparatur von Wasserschäden in der Grundschule Elvas vorgesehen. Mit 20.000 Euro schlagen die Kosten für Unwetterschäden zu Buche.
Zwischen den Gemeinden Brixen und Lüsen wurde eine Vereinbarung zwecks gemeinsamer Ausübung von Befugnissen und Diensten getroffen. Diese Vereinbarung wurde vom Gemeinderat mit 20 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.
Sie regelt die Formen der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit und somit der gemeinsamen Führung der Finanzdienste und der Personalverwaltung. Die Vereinbarung hat eine Dauer von 10 Jahren, vom 15.08.2022 bis zum 31.12.2032. Zwischen den beiden Gemeinde besteht bereits eine übergemeindliche Vereinbarung für die Bereiche Steuerwesen und Urbanistik.
Abschließend wurde mit 17 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen die Umwidmung von Wald in Landwirtschaftsgebiet in St. Andrä im Ausmaß von 22.000 m² genehmigt. Die Kommission für Nutzungsänderung von Wald, Weidegebiet und alpinem Grünland, Landwirtschaftsgebiet oder bestockter Wiese und Weide hat den Antrag mit folgenden Auflagen angenommen: Errichtung eines Naturteiches sowie einer Hecke entlang der Straße, weiters ein offener Wasserabfluss mit Sträuchern entlang des Grabens.