Der Gemeinderat tagt im Forum von Brixen. Als erstes wurden die Anfragen der Gemeinderäte Stefan Unterberger, Verena Stenico, Markus Frei und Sabine Mahlknecht beantwortet.
Als nächstes wurde der Beschlussantrag des Gemeinderats Stefan Unterberger betreffend Errichtung von Hinweistafeln an allen Abzweigungen von Straßen mit derselben Anschrift zur besseren Auffindbarkeit behandelt.
Hierzu wurde ein Tagesordnungsantrag eingebracht. Man wird nicht, wie im Beschlussantrag gefordert, an allen Straßen nach der Abzweigung, die dieselbe Anschrift wie die Hauptstraße besitzen, Hinweistafeln mit Straßennamen und Hausnummern anbringen, sondern nur an jenen Stellen, wo es sinnvoll und notwendig ist. Mit dem Tagesordnungsantrag wird einstimmig beschlossen, dass an jenen Straßen nach Abzweigungen, wo diese dieselbe Anschrift wie die Hauptstraße führen, Hinweistafeln angebracht werden, sofern diese der besseren Auffindbarkeit dienen und sie der Eigentümer des entsprechenden Gebäudes beantragt.
Der Beschlussantrag wurde von Gemeinderat Unterberger zurückgezogen.
Der Beschlussantrag der Gemeinderäte Verena Stenico und Markus Frei betreffend Grünplan für die Stadt Brixen wurde mit 6 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Im neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft Nr. 9/ 2018 ist vorgesehen, dass Freiräume und öffentliche Grünflächen von den Gemeinden verwaltet werden. Die derzeitige Ausstattung von Grünanlagen, welche gesetzlich 2,5m² pro Einwohner vorsieht, wird in Brixen mehr als eingehalten. Rein rechnerisch wären also ca. 60.000 m² vorgesehen. Der Bestand beträgt allerdings über 107.000 m² und hierbei handelt es sich lediglich um die ausgewiesenen Grünflächen. Alle jenen Grünflächen, vor allem jene entlang des Eisacks, öffentliche Spielplätze, Sportplätze, öffentliche Parks sowie Spielplätze in verschiedenen Wohnbauzonen, sind in dieser Berechnung nicht enthalten. Die Bürger*innen von Brixen befinden sich also in kürzester Zeit mit dem Rad oder einem kleinen Spaziergang im Grünen.
Mit dem Dekret des Landeshauptmann Nr.31/ 2018, welches im Beschlussantrag nicht genannt wurde, werden Anwendungsrichtlinien für die Planung von Grünflächen definiert. Mit diesen Vorgaben gewährleisten die Gemeinden die Umsetzung durch ergänzende Planungsinstrumente wie den „Gemeinde-Grünplan“, um neue urbanistische Standards für öffentliche Flächen von allgemeinem Interesse und für private Flächen von öffentlichem Interesse festzulegen. In der urbanistischen Planung ist die Gemeindeverwaltung verpflichtet diese gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Aus diesem Grund wird der Beschlussantrag von der Mehrheit als hinfällig betrachtet.
Die Bilanzänderung (Nr. 5) – Ergänzung und Abänderung des Programms der öffentlichen Arbeiten sowie des entsprechenden Finanzierungsplanes 2021-2023 und des einheitlichen Strategiedokumentes – wurde mit 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen genehmigt.
Mit der letzten Bilanzänderung des Jahres werden zusätzliche Einnahmen aus Landesbeiträgen für Lokalfinanzen eingebaut, welche sich auf Ausgleichszahlungen für GIS Reduzierungen (240.600 Euro) und auf Beiträge zur Aufrechterhaltung der essenziellen Dienste (303.100 Euro) beziehen. Auch wird die Finanzierung des Grunderwerbes für die Wohnbauerweiterungszone Castellanis (602.478 Euro) veranschlagt. Schließlich wird im Rahmen eines Streitverfahrens ein Vorschuss auf die Rückforderung von Zinsen finanziert, indem der entsprechende Betrag (162.000 Euro) von den entsprechenden Rücklagen behoben wird.
Auf der Ausgabenseite, werden zusätzlich zu den mit erwähnten Einnahmen zweckgebundenen Ausgaben verschiedene Umbuchungen für Instandhaltungsmaßnahmen an Gemeindeimmobilien und Straßen vorgenommen und der Ankauf von Sondergeräten für ein Schulkind mit Behinderung finanziert.
Die periodische Revision/Rationalisierung der Gesellschaftsbeteiligungen der Gemeinde Brixen lt. Art. 20 GvD Nr. 175/2016 sowie die Aktualisierung desselben lt. Art. 1 Abs.5/bis, LG Nr. 12/2007 wurden mit 21 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen genehmigt.
Die Gemeindeverwaltung ist gesetzlich verpflichtet sich die Beteiligungen anzuschauen und Rationalisierungen durchzuführen. So hat sie zum Beispiel beim Schlachthof den Verwaltungsrat durch einen Alleinverwalter ersetzt und die Gasverteilung abgetreten.
Derzeit hält die Gemeinde Brixen folgende direkte Beteiligungen: Stadtwerke Brixen A.G. 99,93%; Schlachthof Eisacktal G.m.b.H. 30,00%; Selfin G.m.b.H. 3,16%; Südtiroler Einzugsdienste A.G. 0,83%; Südtiroler Gemeindeverband Genossenschaft 0,81%; Übergemeindliches Seniorenzentrum Brixen-Vahrn-Lüsen Kons.GmbH 47,00%.
Weiters hält sie folgende indirekte Beteiligungen über die Stadtwerke Brixen AG: ITS G.m.b.H. 49,50%; Fernwärme Vahrn-Brixen Konsortial G.m.b.H. 49,00%; Ad Acta G.m.b.H. 45,00%; Infranet A.G. 1,62%; Konverto A.G. 0,091%.
Die neugebildeten Grundparzelle 3634/21 im Gemeindegebiet St. Andrä, welche einen Teil der Gemeindestraße bildet, wird von der Autonomen Provinz Bozen unentgeltlich an die Gemeinde Brixen übertragen. Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu.
Dr. Raise Andrea wird als neues Ersatzmitglied der Gemeindekommission für Raum und Landschaft ernannt. Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu. Mit dem Landesgesetz Nr. 9/2018 wurde die Gemeindekommission für Raum und Landschaft als Organ zur Unterstützung der Gemeinden bei der Prüfung von Plänen und Projekten zur urbanistischen und landschaftlichen Umwandlung des Gemeindegebietes eingeführt. Diese Fachkommission besteht aus sechs ordentlichen Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der verschiedenen Fachbereiche Landschaft, Baukultur, Landwirtschafts- und Forstwissenschaft, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Raumplanung und Naturgefahren. Die Ernennung der Kommission erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.05.2021. Vidoni Antonella kann ihr Amt als Ersatzmitglied für den Bereich Landwirtschafts- und Forstwissenschaft nicht mehr ausüben. Sie wird von Raise Andrea ersetzt.