Gemeinderat tagt zum letzten Mal vor den Wahlen
Auch bei seiner letzten Sitzung vor den Wahlen, wickelte der Brixner Gemeinderat alle Tagesordnungspunkte mit großer Mehrheit ab. Zu Beginn der Sitzung behandelte der Gemeinderat zwei Anfragen der Gemeinderäte Antonio Bova und Juri Dianese.
Sicherung des Gleichgewichtes im Gemeindehaushalt und neues Seniorenzentrum in der Elisabethsiedlung
Anschließend genehmigte der Gemeinderat die Sicherung des Gleichgewichtes im Haushalt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, bei welcher innerhalb 31. Juli jedes Jahres der Haushaltsausgleich geprüft werden muss. Nachdem auch keine außeretatmäßigen Verbindlichkeiten und die Schlüssigkeit der Voranschläge für die Jahre 2020-2022 überprüft wurden, konnte der Beschluss mit mit 21 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen gutgeheißen werden.
Zudem wurde im Gemeinderat einstimmig die Gründung der Konsortialgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Namen „Übergemeindliches Seniorenzentrum Brixen-Vahrn-Lüsen Konsortial-GmbH“ für die Planung, den Bau und die Bereitstellung der übergemeindlichen Einrichtung für ältere Menschen genehmigt. Grundlage dafür ist die am 27. Februar 2018 geschlossene Programmvereinbarung zwischen dem ÖBPB "Zum Heiligen Geist" in Brixen und den Gemeinden Brixen, Vahrn und Lüsen. Die Gemeinde Brixen beteiligt sich mit 47 % an der Gesellschaft, die Gemeinde Vahrn mit 45 % und die Gemeinde Lüsen mit 8 %. Herr Plank Wolfgang wurde als Alleiniger Verwalter namhaft gemacht und als Rechnungsprüfer wurde Herr Dalla Torre Luca namhaft gemacht.
Verordnungen zum neuen Raum und Landschaftsgesetz
Am 01.07.2020 ist das neue „Raum und Landschaftsgesetz“ des Landes in Kraft getreten. Dieses schafft das bislang gültige Landesraumordnungs- und das Landschaftsschutzgesetz ab und sieht u.a. vor, dass der Gemeinderat eine Gemeindeverordnung über die Richtlinien zur Bemessung und Entrichtung der Eingriffsgebühr und zur Regelung der Durchführung von Erschließungsarbeiten sowie eine Verordnung für die Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten beschließt.
Die Verordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten regelt die Zuständigkeiten des Leiters der Servicestelle und die neuen Verwaltungsabläufe ab der Einleitung des Verfahrens bis zum Abschluss der endgültigen Maßnahme. Die Verordnung kann von der Gemeinde im eigenen Ermessen an die eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten angepasst werden. Diese wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.
Der Gemeinderat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen auf der Grundlage der Musterverordnung, welche die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden festlegt, die Gemeindeverordnung betreffend die Richtlinien zur Bemessung und Entrichtung der Eingriffsgebühr und zur Regelung der Durchführung von Erschließungsarbeiten. Der Prozentsatz der Baukostenabgaben bleibt unverändert. Eine Einhebung der Eingriffsgebühr im Zusammenhang mit den Baugenehmigungsanträgen, Meldungen des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) und der beeideten Baubeginnmitteilungen (BBM), die ab dem 1.7.2020 bei den Gemeinden eingehen, setzen eine anwendbare Gemeindeverordnung voraus.
Weitere Beschlüsse
Auf der Tagesordnung standen u.a. drei Abschreibungen und Zuschreibungen zum öffentlichen Gut, sowie zwei Grundverkäufe.
Abschließend bedankten sich Bürgermeister Peter Brunner und die Gemeinderatspräsidentin Renate Prader bei den Kolleginnen und Kollegen vom Stadtrat und alle anderen Gemeinderäten für die gute und fruchtbare Zusammenarbeit der letzten Verwaltungsperiode. Viele wichtige und lang ersehnte Projekte wurden umgesetzt und viele weitere ins Leben gerufen. In jedem Bereich wie Bildung und Kultur, Arbeit und Wirtschaft, Familie Senioren Ehrenamt und Jugend, Freizeit und Sport, öffentliche Bauten und Mobilität, Wohnen und Umwelt, sei es gelungen wichtige Meilensteine zu setzen, damit auch in Zukunft die Lebensqualität der Brixnerinnen und Brixner gesichert ist.