Nach der Sommerpause im August tagte gestern der Brixner Gemeinderat erneut im Gemeinderatssaal des Rathauses.
Auf der Tagesordnung standen neben der Genehmigung der konsolidierten Bilanz 2023 auch der Vorschlag zur Neufestlegung der Gemeindegrenzen im Bereich der Elisabethsiedlung.
Anfragen und Beschlussanträge
Die Sitzung begann mit der Diskussion mehrerer Anfragen und Beschlussanträge, die von den Oppositionsräten eingebracht wurden. Zwei Beschlussanträge wurden von der Versammlung abgelehnt, ein weiterer wurde von den Einbringern zurückgezogen. Mit 20 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen wurde hingegen der Abänderungsantrag zum Beschlussantrag des Team K bezüglich der Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Peter-Mayr-Straße angenommen. Dieser Abänderungsantrag, der von SVP, PD, Grüner Bürgerliste und Team K eingereicht wurde sieht verstärkte Kontrollen und eine erhöhte Präsenz der Ordnungskräfte in diesem Straßenabschnitt vor. Darüber hinaus sollen notwendige infrastrukturelle Maßnahmen ergriffen werden, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu gewährleisten.
Genehmigung des konsolidierten Haushalts 2023
Anschließend genehmigte der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den konsolidierten Haushalt 2023. Der Haushalt berücksichtigt die Ergebnisse der beteiligten Gesellschaften, die zur sogenannten „Gruppe öffentliche Verwaltung gehören. Die konsolidierte Bilanz weist Aktiva und Passiva in einer Gesamthöhe von 409.111.033 Euro auf, während das Nettovermögen 146.060.429 Euro beträgt. Die konsolidierte Erfolgsrechnung zeigt ein Geschäftsergebnis von 4.238.646 Euro, was eine Differenz von 2.644.837 Euro im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Die Versammlung genehmigte anschließend einstimmig die Rechtmäßigkeit der außeretatmäßigen Verbindlichkeiten, die die Rückerstattung von Prozesskosten betreffen, welche die Verwaltung aufgrund von rechtskräftigen Urteilen zu tragen hat. Dies stellt eine gesetzlich vorgesehene Überprüfung dar.
Abschreibungen und Zuweisungen zu öffentlichem Gut
Auf der Tagesordnung stand auch der Verkauf einer 90 m² großen Fläche im Eigentum der Gemeinde an einen privaten Vertragspartner in Elvas. Mit der einstimmigen Genehmigung des Beschlusses gibt der Gemeinderat seine Zustimmung zur Zuweisung als verfügbares Gemeindegut und ermächtigt den Stadtrat, den Verkauf der Parzelle durchzuführen.
Mit dem gleichen Ergebnis wurde auch ein Grundtausch in der Fraktion St. Andrä zwischen einer Privatperson und der Gemeindeverwaltung genehmigt, um die Zufahrtsstraße zum Dorf neu zu organisieren und aufzuwerten.
Gemeindegrenzen Brixen/Vahrn
Der Gemeinderat diskutierte und genehmigte anschließend mit 21 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den Vorschlag zur Neufestlegung der Gemeindegrenzen zwischen Brixen und Vahrn im Bereich der Elisabethsiedlung. Wie bekannt, sind viele Eigentümer mit erheblichen bürokratischen Belastungen konfrontiert, da sich ihre Wohnungen in einer Gemeinde befinden, während die Zubehörsflächen in einer anderen liegen. Die beiden Gemeinden haben sich daher entschieden, ihre Grenzen neu zu definieren, um den Bedürfnissen der Bürger entgegenzukommen. Beide Gemeinderäte haben im vergangenen Jahr die entsprechenden Beschlüsse zur Einleitung des Verfahrens und zur Genehmigung der entsprechenden Vereinbarung genehmigt. Aufgrund eines technischen Fehlers in den Plänen hat jedoch die Autonome Region Trentino-Südtirol den Neustart des Verfahrens gefordert.
Abänderung der Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse
Schließlich genehmigte der Gemeinderat mit 19 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen eine Änderung der Verordnung, die die Fristen für die Einreichung von Einwänden gegen Beschlüsse regelt. Die Änderung betrifft im Wesentlichen die Einreichungsfristen, die nun um 24 Stunden verlängert werden, sowie die Arten der Einreichung, die nun auch digital in elektronischer Form erfolgen können.