Bestimmungen zum Pilzesammeln 

Das Pilze sammeln in Südtirol ist streng gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Vorschriften, die Sie beachten sollten, finden Sie auf den Internetseiten des Landes, wo es auch ein Faltblatt zum download gibt. 

Bestimmungen zum Pilzesammeln | Forstdienst und Förster | Landesverwaltung | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 10 € entrichten. Diese Gebühr wird auf das auf die Gemeinde lautende Postkontokorrent eingezahlt.
Erlagscheine liegen direkt im Postamt der Gemeinde Brixen auf. Auf dem Erlagsschein sind der Grund der Einzahlung sowie der Tag bzw. die Tage für die Sammelerlaubnis anzugeben. Die Bestätigung über die Einzahlung der Gebühr ist bei eventuellen Kontrollen zusammen mit einem Personalausweis vorzuweisen.

Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.