Ab 1. Februar bis zum 31. März 2022 ist laut Corona-Sicherheitsbestimmungen der Zutritt zum Rathaus und zu den öffentlichen Ämtern der Gemeinde nur mehr mit gültigem Green Pass (3G: geimpft, genesen oder getestet) erlaubt.
Es erfolgt jeweils eine Kontrolle am Eingang. Wir bitte Sie höflichst einen gültigen QR-Code vorzuzeigen und sich auszuweisen. In allen Räumlichkeiten der Gemeinde gilt weiterhin die Maskenpflicht sowie der erforderliche Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen.
Es gelten die mit dem Dekret des Ministerpräsidenten vom 21. Jänner 2022 in diesem Zusammenhang festgelegten Ausnahmen (z.B. Zugang zur Gemeinde-/Ortspolizei für Dringlichkeiten aus Gründen der Sicherheit, z.B. um Anzeige zu erstatten).