Verordnung für den Kinderhort der Gemeinde Brixen im Gemeinderat genehmigt
Die Kleinkindbetreuung in Brixen hat mit dem Kinderhort Pinocchio bereits lange Tradition. Inzwischen beherbergt die Struktur bis zu 55 Kleinkinder im Alter von 3 Monaten bis zu 3 Jahren, ein weiterer Hort mit 30 Plätzen ist im Rosslauf in Planung. In der Gemeinderatsitzung wurde nun eine überarbeitete Verordnung für den Kinderhort genehmigt: Sie enthält die Qualitätskriterien für die Arbeit der Kleinkindbetreuerinnen in den Gemeindestrukturen ebenso wie die Rechte und Pflichten der Eltern. „Unsere Kinderhorte sind sozialpädagogische Einrichtungen, die auf das Wohlbefinden und das gesunde Aufwachsen der Kinder ausgerichtet sind. Nun haben wir die Qualitätskriterien, die eigentlich seit Jahren bereits so angewendet werden, in einer neuen Verordnung zusammengefasst“, so die verantwortliche Stadträtin Monika Leitner.
Das Landesgesetz, welches bisher die Grundlage für die Gemeindeverordnung war, wurde mit dem Landesfamiliengesetz von 2013 aufgehoben, zudem ergänzen nun die „Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten“ aus dem Jahre 2017 die Landesvorgaben. Die jetzt beschlossene Verordnung ist eine Art Dienstcharta, welche den Kinderhortdienst beschreibt. Die Grundsätze der Arbeit, die Zielsetzungen im Sinne der Kleinkinder und der Aufbau des Dienstes sind nun in einem umfassenden Dokument zusammengefasst.
„Unsere Kleinkindbetreuungsstrukturen“, so Monika Leitner, „sollen soziale Sicherheit schaffen und die familiären und beruflichen Erfordernisse in Einklang bringen. Dahingehend arbeiten sie seit Jahren“. So beispielsweise enthält die Verordnung die Gliederung des Dienstes in Sektionen, sie definiert neue Winter- und Sommeröffnungszeiten und die 3 Turnusse, die angeboten werden: den Vormittagsturnus, den Nachmittagsturnus und die Verlängerung. Der Iter der Einschreibung und Abmeldung ist definiert, ebenso die Annahme bzw. Ablehnung eines Kinderhortplatzes in Brixen. Neu ist, dass das Angeld gesenkt wird - auf 100 Euro, welches bei Annahme des Kinderhortplatzes mit der ersten Gebühr verrechnet wird. Mit der Regelung, dass die Eingewöhnungszeiten der Kleinkinder vorwiegend in den neuen Sommerturnus verlegt werden, kann das Personal nun besser eingeteilt werden und optimaler auf die Bedürfnisse der Eingewöhnung eingehen. Die Verordnung schreibt zudem fest, dass personalisierte Menüs möglich sind oder Diätkost nach ärztlichen Vorgaben verabreicht werden kann. Wichtig ist der Gesundheitsschutz im Kinderhort, der auf das Wohlbefinden der gesamten Kinder abzielt. Neu sind auch die Aufgaben des Kinderhortbeirates: Neben 3 gewählten Elternvertretern sind im Beirat die Kinderhortleiterin und 2 Betreuerinnen vertreten, welche Ideen und Vorschläge für den Dienst vorbringen können. Von den zwei jährlich vorgesehenen Sitzungen wird eine in Anwesenheit der verantwortlichen Stadträtin Monika Leitner abgehalten, die für den Dienst insgesamt verantwortlich ist.
Bei der anschließenden Diskussion im Gemeinderat wurde betont, dass es sich beim Kinderhortdienst um ein Angebot handelt, das Familien im Bereich Vereinbarkeit Familie-Beruf unterstützt, ebenso aber dass die Kinderhorte prekäre Situationen in Familien auffangen und Stabilität und Sicherheit für die Kinder bieten.