Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:
20 Gästebetten für gastgewerbliche Betriebe gemäß Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58;
10 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 19.09.2008, Nr. 7 (Urlaub auf dem Bauernhof).
Die Gesuche um Zuweisung von Gästebetten können ab dem 10.03.2025 ab 8:30 eingereicht werden und müssen innerhalb 30.04.2024 eingelangen.