Die Akontozahlung der GIS 2021 kann bis zum 16.12.2021 eingezahlt werden – Versenden der GIS-Berechnung
Auch in diesem Jahr wurde auf Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns die Frist für die Einzahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) auf den 16.12.2021 verschoben. Die Stadtverwaltung hat jedoch beschlossen, die Zahlungsformulare trotzdem zu versenden. Wie kommt das?
Im letzten Jahr, mit einer Einzelrate im Dezember, beschwerten sich viele Bürger, dass der zu zahlende Betrag zu hoch sei und dass sie es vorgezogen hätten, den Bescheid wie immer im Mai zu erhalten und dann, je nach ihren finanziellen Möglichkeiten, zu entscheiden, ob sie sofort zahlen oder bis Dezember warten.
Was sollten Bürger tun, die in zwei Raten zahlen möchten?
Sie können die Akontozahlung wie gewohnt bis zum 16. Juni oder auch später leisten. Aus technischen Gründen empfehlen wir Ihnen, spätestens im September zu bezahlen. Im November erhalten Sie dann die neue Zahlungsformulare erst mit der zweiten Rate von Dezember.
Was ist mit denen, die nicht zahlen können oder es vorziehen, bis zum 16.12. in einer einzigen Rate zu zahlen?
Diese Bürger können ihre Positionen überprüfen, um zu sehen, ob die Berechnung korrekt ist und dann bis Dezember auf das neue Formular mit der Einzelrate warten. Oft werden Sie bei der Berechnung feststellen, dass für einige Objekte die Mietverträge oder die Ersatzerklärungen nicht geliefert wurden (erhöhte Hebesatz) und Sie haben noch Zeit bis zum 30.06.2021, um die Unterlagen zu liefern, ohne das Recht auf die Ermäßigungen zu verlieren.