Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:
30 Gästebetten für gastgewerbliche Betriebe gemäß Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58;
20 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 11.05.1995, Nr. 12 (Privatzimmervermietung);
10 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 19.09.2008, Nr. 7 (Privatzimmervermietung).
N.B. Der Gemeindeausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.12.2023 den eigenen Beschluss vom 06.12.2023 teilweise geändert und ein fehlendes Vorzugskriterium eingeführt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden entsprechend aktualisiert.
Die Mindestvoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen können der Kundmachung entnommen werden.
Die Gesuche um Zuweisung von Gästebetten können ab dem 02.01.2024 eingereicht werden und müssen innerhalb 31.03.2024 eingelangen.
N.B.: Es handelt sich um eine ausschließende Frist: Anträge die außerhalb dieses Zeitraums (vor dem 02.01.2024 und nach dem 31.03.2024) eingehen, werden nicht berücksichtigt.
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