Zuweisung von Gästebetten

Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:

30 Gästebetten für gastgewerbliche Betriebe gemäß Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58;

15 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 11.05.1995, Nr. 12 (Privatzimmervermietung);

15 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 19.09.2008, Nr. 7 (Privatzimmervermietung).

 

Die Mindestvoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen können der Kundmachung entnommen werden.

Die Gesuche um Zuweisung von Gästebetten können ab dem 01.08.2024 ab 8:30 eingereicht werden und müssen innerhalb 30.09.2024 eingelangen.

N.B.: Es handelt sich um eine ausschließende Frist: Anträge die außerhalb dieses Zeitraums (vor dem 01.08.2024 ab 8:30 und nach dem 30.09.2024) eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Kundmachung

Gesuch