Die Gemeinde Brixen weist folgende Anzahl an Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene zu:
30 Gästebetten für gastgewerbliche Betriebe gemäß Landesgesetz vom 14.12.1988, Nr. 58;
15 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 11.05.1995, Nr. 12 (Privatzimmervermietung);
15 Gästebetten für die Vermietung gemäß Landesgesetz vom 19.09.2008, Nr. 7 (Privatzimmervermietung).
Die Mindestvoraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen können der Kundmachung entnommen werden.
Die Gesuche um Zuweisung von Gästebetten können ab dem 01.08.2024 ab 8:30 eingereicht werden und müssen innerhalb 30.09.2024 eingelangen.
N.B.: Es handelt sich um eine ausschließende Frist: Anträge die außerhalb dieses Zeitraums (vor dem 01.08.2024 ab 8:30 und nach dem 30.09.2024) eingehen, werden nicht berücksichtigt.
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