1. Wo und wann kann ich mich bezüglich der Einschreibungen in den Kinderhort Pinocchio informieren?
Informationen bezüglich der Einschreibung in den Kinderhort Pinocchio erhalten Sie von Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0472/062115.
2. Was sind die notwendigen Voraussetzungen, um den Dienst in Anspruch nehmen zu dürfen?
Um in den Kinderhort Pinocchio aufgenommen zu werden, müssen die Zulassungskriterien erfüllt werden. Weiteres müssen die Kinder zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens drei Monate alt sein und dürfen das dritte Lebensjahr nicht überschreiten. Die Kinder müssen zudem allen Impfungen unterzogen worden sein, die für die jeweilige Altersgruppe vorgesehen sind; dies ist gemäß der geltenden Rechtsvorschriften eine unabdingbare Grundvoraussetzung für die Aufnahme in den Kleinkindbetreuungsdienst.
3. Wie erfolgt die Einschreibung?
Für die Einschreibung in den Kinderhort Pinocchio muss das Einschreibeformular vollständig und leserlich in Druckbuchstaben ausgefüllt, unterschrieben und samt aller erforderlichen Unterlagen im Kinderhort Pinocchio abgegeben werden. Für die Abgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung mit der Kinderhortleitung unter der Rufnummer 0472/062115 erforderlich. Die termingerechten Einschreibungen finden jährlich vom 1. Februar bis zum 28. Februar statt.
4. Die Einschreibefrist ist abgelaufen: Kann ich das Einschreibeformular trotzdem einreichen?
Das Einschreibeformular kann auch nach Ablauf der termingerechten Abgabefrist eingereicht werden. In diesem Fall wird dasselbe nicht in die Hauptrangordnung aufgenommen, sondern in eine Rangordnung auf Warteliste, welche die Vergabe jener Plätze regelt, welche im Laufe des Erziehungsjahres frei werden.
5. Wie wird die Rangordnung erstellt?
Jedem Einschreibeformular wird eine Wertung zugeteilt, welche anhand einer Punkteberechnung gemäß Beschluss des Stadtrates Nr. 19/2017 ermittelt wird.
6. Welche Kriterien werden für die Erstellung der Rangordnung herangezogen?
Die Rangordnung wird in Beachtung folgender Kriterien erstellt:
7. Wie erfahre ich, ob mir ein Kinderhortplatz zugewiesen worden ist?
Die Zuweisung der Plätze erfolgt innerhalb Ende Mai. Die Familien werden mittels E-Mail über die Aufnahme in den Kleinkindbetreuungsdienst informiert. Jene Familien, welche innerhalb Ende Mai kein Mitteilungsschreiben zur Aufnahme über E-Mail erhalten, können in einem zweiten Moment für eine eventuelle Zuweisung kontaktiert werden, falls einer der Plätze frei wird.
8. Welche Öffnungszeiten hat der Kinderhort und wie viel kostet die Betreuung?
Besuchszeit |
Täglicher Mindesttarif |
Täglicher Höchsttarif |
A – Vormittag 07:30 – 12:30 |
5,40 € |
15,00 € |
B – Ganztags 07:30 – 15:30 |
7,20 € |
18,00 € |
C – Verlängert 07:30 – 17:30 |
9,00 € |
25,30 € |
Die Monatsgebühr wird aufgrund der effektiven Öffnungstage des Kinderhortes berechnet.
9. Woher weiß ich ob ich Anrecht auf eine Tarifreduzierung habe?
Jede Familie hat die Möglichkeit im Sozialsprengel Brixen um Tarifreduzierung anzusuchen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Einkommens und der Tarif kann, je nach finanzieller Situation der Familie, vom Mindesttarif bis zum Höchsttarif variieren. Eine vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer Tel. 0472/270411 ist erforderlich.
10. Welche Ein- und Austrittszeiten hat der Kinderhort?
Eintrittszeit:
07:30 - 09:00 Uhr
Bei angekündigten Arztterminen besteht die Möglichkeit das Kind innerhalb 10:00 Uhr abzugeben.
Austrittszeiten:
Besuchszeit A – Vormittag 11:45 – 12:30 Uhr
Besuchszeit B – Ganztags 14:30 – 15:30 Uhr
Besuchszeit C – Verlängert 16:30 - 17:30 Uhr