Bahnhofs- und Busbahnhofsbereich:  Gemeinde verlängert Alkoholverbot

Die Gemeinde Brixen hat mit Verordnung Nr. 175/2024 das bereits geltende Verbot des Konsums und Besitzes von Alkohol und Spirituosen im gesamten Bahnhofs- und Busbahnhofsbereich um weitere sechs Monate verlängert. Das bestehende Verbot bezieht sich in diesen Bereichen auch weiterhin auf den gesamten Tag, während es im restlichen Gemeindegebiet laut Verordnung 289/2015 ab 21 Uhr gilt. Mit dieser Maßnahme möchte die Gemeinde die Sicherheit und die öffentliche Ruhe in Brixen weiter ausbauen. Bei Missachtung sind Verwaltungsstrafen zwischen 50 und 300 Euro vorgesehen.

Die Verordnung gilt für folgende Bereiche:

•    Ing.-Etzel-Straße,
•    Bahnhofsplatz, 
•    der Bereich vor dem Bahnhof und der Bahnhof selbst,  
•    die Bahnhofstrasse bis zum Kreisverkehr mit der Feldthurner Straße ,
•    der Parkplatz des Mobilitätszentrums und alle Bereiche des Mobilitätszentrums, 
•    die Mozartallee bis zum Kreisverkehr mit der Alpinistraße, 
•    der Busbahnhof in der Dantestraße,
•    das Gebiet rund um die „freie Universität Bozen“,
•    das Gebiet zwischen dem Fußgängerbereich, Kreuzgasse und „Freie Universität Bozen“ 
•    das zum Forum/Astra gehörende Gebiet, das die Romstraße mit dem Fußgängerbereich verbindet

Die Verordnung zielt darauf ab, die Gebiete, die stark von Pendlern, Studenten und Anwohnern besucht werden, sowohl tagsüber als auch nachts sicherer zu machen.

Bürgermeister Jungmann betont: „Diese Maßnahme soll die Lebensqualität unserer Mitbürger bewahren und dazu beitragen, unsere Stadt sicherer und lebenswerter zu machen. Durch das verlängerte Alkoholverbot wollen wir das Wohlbefinden und die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in diesen stark frequentierten Bereichen verstärken.“
 

Verordnung 175/2004