Aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2025

Die erste Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2025, wurde pünktlich um 18:00 Uhr eröffnet und erstmals live auf YouTube übertragen.

Die erste Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2025 wurde pünktlich um 18:00 Uhr eröffnet.
Nach der Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom Dezember folgte die Beantwortung von drei Anfragen der Grünen Bürgerliste und des Team K.

Hofburggarten 
Anschließend wurde das Projekt zur technischen Machbarkeit der öffentlichen Nutzung des Hofburggartens vorgestellt. Bereits im Dezember 2017 hatte der Gemeinderat einstimmig eine erste Fassung der künstlerischen Gestaltung des Gartens durch den Künstler André Heller genehmigt. Im Jahr 2019 beschloss der Gemeinderat, dass das Projekt nicht mehr von der Provinz Bozen, sondern von der Gemeinde Brixen umgesetzt werden sollte. In der Folge wurde das Büro André Heller GmbH mit der Ausarbeitung der künstlerischen Gestaltung des Hofburggartens beauftragt. 
Inzwischen hat die Gemeinde Brixen ein Projekt zur wirtschaftlich-technischen Machbarkeit ausgearbeitet, welches im Dezember 2024 vom zuständigen technischen Landesbeirat genehmigt wurde. 
Im Vorfeld der Sitzung, am Mittwochabend, wurden die technischen Details des Projekts von Experten der Gemeinde, des Büros Heller und des Forschungszentrums Laimburg den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten vorgestellt. 
Gestern wurde das Projekt zur technisch- wirtschaftlichen Machbarkeit dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt und mit 19 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen genehmigt. Zudem wurde einstimmig ein von den Gemeinderäten Antonio Bova und Claudio Del Piero (FdI) eingebrachter Tagesordnungsantrag verabschiedet, mit dem sich die Stadtverwaltung verpflichtet, Lösungen zu prüfen, die den Einwohnern von Brixen einen kostenlosen Zugang zum Hofburggarten ermöglichen.

Vermögen
Der Gemeinderat befasste sich anschließend mit zwei Grundstückstauschen in St. Andrä zur Richtigstellung des Verlaufs von Gemeindestraßen. Beim ersten Tausch beschloss der Gemeinderat einstimmig, eine Fläche von insgesamt 49 m² abzutreten und dafür eine gleich große Fläche vom aktuellen Eigentümer der Parzelle dem öffentlichen Gut der Gemeinde zuzuschreiben. Mit demselben Abstimmungsergebnis trat die Gemeinde eine weitere Fläche von 85 m² ab und erhielt im Gegenzug eine Gesamtfläche von 130 m².

Gemeindeverordnung
Als letzter Punkt genehmigte der Gemeinderat mit 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltung die Änderung der Gemeindeverordnung zur Standortbestimmung von Kommunikationsinfrastrukturen. Die Anpassung der Verordnung, die 2015 verabschiedet wurde, betrifft gesetzliche Vorgaben und die aktuelle Rechtsprechung.