Bauamtsbescheinigung (Flächenwidmungsbescheinigung; Zusammensetzung der Wohnung)

Mit diesen Formularen können Sie um die Ausstellung folgender Bauamtsbescheinigungen ansuchen:

  • Flächenwidmungsbescheinigung
  • Zusammensetzung der Wohnung

Hinweis: Aufgrund des epidemiologischen Notstandes führt die Gemeinde Brixen zurzeit keine Vermessungen von Wohnungen durch. Ansuchen, welche nach dem 15.11.2020 eingereicht wurden, müssen deshalb mit einem Vermessungsnachweis eines befähigten Technikers/einer befähigten Technikerin (Geometer/in, Architekt/in, Ingenieur/in, usw.) oder, alternativ, mit der Angabe von Nummer/Jahr oder mit der Kopie der evtl. bereits durchgeführten Vermessung vonseiten der Gemeinde, ergänzt werden.

Ab dem 01.01.2021 müssen ALLE Ansuchen bzgl. Zusammensetzung der Wohnung oben genannte Unterlagen beinhalten (Vermessungsnachweise eines befähigten Technikers/einer befähigten Technikerin oder, alternativ, Angabe Nummer/Jahr oder Kopie der evtl. bereits durchgeführten Vermessung).

 

Gebühren:

  • 1 Stempelmarke zu 16,00 € für das Gesuch + 1 Stempelmarke zu 16,00 € für die Bescheinigung
  • Sekretariatsgebühren: 20 € (eine Parzelle) + 5 € für jede weitere Parzelle (max. 80 €) für die Flächenwidmungsbescheinigungen
  • Sekretariatsgebühren: 20 € für die Zusammensetzung der Wohnung
  • Dringlichkeitsgebühren 50 € (Vorrang gegenüber den anderen Ansuchen) + Sekretariatsgebühren