Bauleitplanänderungen

GELTENDER BAULEITPLAN:
Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 69 vom 27.09.2012 und mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1880 vom 09.12.2013

Verfahren zur Genehmigung von Bauleitplanänderungen
Antrag → Gewerkschaften und Sozialpartner → 1. Beschluss (Stadtrat) → Veröffentlichung im Bürgernetz des Landes und an der Amtstafel der Gemeinde  → Abt. Natur, Landschaft und Raumentwicklung  → 2. Beschluss (Gemeinderat)  → Abt. Natur, Landschaft und Raumentwicklung  → Beschluss Landesregierung - Veröffentlichung im Amtsblatt der Region - Inkrafttreten am folgenden Tag

Unterlagen (auch mittels zertifizierter E-Mail zu versenden an: urbanistica.bressanone@legalmail.it)

  • Auszug aus dem geltenden Bauleitplan
  • Vorschlag für die Änderung
  • Technischer Bericht (zweisprachig) mit Fotodokumentation und urbanistischen Angaben (1 Arbeitskopie)
  • Mappenauszug, Besitzbögen und Grundbuchsauszüge der betroffenen Parzellen
  • Eigentümerverzeichnis + Adressen
  • Formular bzgl. Vorschlag zur Änderung des Landschafts- und Gemeindeplans für Raum und Landschaft (grün-grün)
  • Bericht über die akustische Klassifzierung
  • Hydrogeologische Kompatibilitätsprüfung
  • Bebauungsvorschlag
  • 1 CD mit sämtlichen grafischen Unterlagen und technischem Bericht im Format ".doc.", ".dwg" und ".pdf" (digital unterschrieben)


Gebühren
1 Stempelmarke zu € 16,00 auf das Gesuch

Sekretariatsgebühren

Änderung des Bauleitplans: 500,00 €
Grün-Grün: 100,00 €