Im Standesamt werden folgende Bescheinigungen und Überprüfungen ausgestellt:
Alle Bescheinigungen des Standesamtes werden kostenlos ausgestellt. Die Auszüge müssen allerdings in jener Gemeinde angefordert werden, in welcher das Ereignis stattgefunden hat.
Selbstbescheinungen
Die Bescheinigungen können auch durch eine Selbstbescheinigung ersetzt werden.
Viele Ersatzerklärungen für eine Bescheinigung können mittels SPID oder aktivierter Bürgerkarte im Südtiroler Bürgernetz CIVIS.bz.it bereits ausgefüllt abgerufen und ausgedruckt werden.
https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1019625
ACHTUNG! Seit dem 1. Januar 2012 (Gesetz Nr. 183 vom 12.11.2011, Art. 15 Abs. 1) dürfen öffentliche Verwaltungen lediglich dann Bescheinigungen ausstellen, wenn diese zwischen Privaten verwendet werden. Gegenüber öffentlichen Verwaltungen sowie den Betreibern von öffentlichen Dienstleistungen hingegen, dürfen nur Ersatzerklärungen einer Bescheinigung bzw. Ersatzerklärungen eines Notorietätsakts verwendet werden (Artikel 40, 46 und 47 des D.P.R. von 28.12.2000, Nr. 445).
FORMULARE