Besetzung öffentlichen Grundes (TOSAP)

Gebührenpflichtig ist die ständige und die zeitweilige Besetzung aller öffentlich genutzten und dem Gemeindedomänengut oder dem unverfügbaren Gemeindevermögen zugehörigen Orte und Flächen sowie der mit Wegerechten belasteten Grundstücke, die Besetzung von Untergrund und oberirdischem Raum mit Bauwerken jeder Art, einschließlich Kabel, Rohrleitungen und Verteileranlagen. Jegliche Besetzung von öffentlichem Grund bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.


Das Ansuchen für die Besetzung öffentlichen Grundes kann persönlich im Büro oder mittels zertifizierter Mail (PEC) polizialocale.bressanone@legalmail.it an die Ortspolizei geschickt werden. Die Ermächtigung wird bei Zusendung der Unterlagen in digitaler Form auch telematisch zurückgesandt.

 
Zeitweilige Besetzung, d.h. die Dauer beträgt weniger als ein Jahr

  • Ansuchen 
  • Skizze oder Lageplan 
  • 2 Stempelmarken zu 16,00 € (*)


Grabungsarbeiten auf öffentlichem Grund

  • Ansuchen 
  • Skizze oder Lageplan 
  • 2 Stempelmarken zu 16,00 € (*)
  • Hinterlegung einer Kaution (Höhe wird festgesetzt)


Ständige Besetzung, d.h. die Mindestdauer beträgt ein Jahr

  • Ansuchen 
  • Skizze oder Lageplan 
  • 2 Stempelmarken zu 16,00 € (*)


Gebühren
(*) Um das Ansuchen schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie, bei Zusendung der Unterlagen in digitaler Form (PEC) die Gebühren für die zwei Stempelmarken im Voraus auf das Kontokorrent der Ortspolizei Brixen bei der Raiffeisenkasse Eisacktal (IBAN: IT41N0830758221000300097080 – SWIFT/BIC: RZSBIT21007) zu überweisen und den eingescannten Überweisungsbeleg dem Antrag beizulegen. Als Zahlungsgrund geben Sie bitte die Kennung „OCCSUOL“, die Bezugsperson oder die Bezugsfirma und den Ort der Grundbesetzung an. Nach Überprüfung der Unterlagen wird von Seiten des Kommandos die virtuelle Stempelmarke auf dem Ansuchen angebracht und die diesbezügliche Nummer dem Antragsteller mitgeteilt.

Gebühren TOSAP
Es sind verschiedene Gebühren je nach Art, Ausmaß der Besetzung (m²) sowie nach Zone (Kat. 1 bis 2) vorgesehen. Für die Berechnung der zu entrichtenden Höhe der Gebühr kann sich der Antragsteller mit dem Steueramt der Gemeinde Brixen in Verbindung setzen (Tel. 0472 062040).
Die Verwaltung kann außerdem eine Sicherstellung/Kaution in Form eines Geldbetrages verlangen, die nach Beendigung der Arbeiten und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rückerstattet wird.

Die Einzahlung der Gebühr für die öffentliche Grundbesetzung erfolgt auf das Schatzamtskonto der Gemeinde Brixen bei der Raiffeisenkasse Eisacktal (IBANIT07Z0830758221000300097004 - SWIFT/BIC: RZSBIT21007).


>> Verordnung Besetzung öffent. Grundes und Tarife
>> Planimetrie Besetzung öffentl. Grundes

>> Tarife Besetzung öffent. Grundes

Zuständiges Amt