Verfahren zur Genehmigung und Änderungen von Durchführungsplänen
Antrag → Baukommission → 1. Beschluss (Stadtrat - Entwurf) → Veröffentlichung an der Amtstafel der Gemeinde und Ankündigung der Hinterlegung im Bürgernetz des Landes - 2. Beschluss (Stadtrat - Genehmigung) - Veröffentlichung im Bürgernetz des Landes und Inkrafttreten tags darauf
Unterlagen (auch mittels zertifizierter E-Mail zu versenden an: urbanistica.bressanone@legalmail.it)
Gebühren
Stempelmarke zu € 16,00 auf das Gesuch
Sekretariatsgebühren
500 €
Bei Durchführungsplanänderungen ist immer der Plan der gesamten Zone vorzulegen (mit Ausnahme der Wiedergewinnungszone von Brixen – Stadt).