Für die Eröffnung, Erweiterung und Verlegung eines gastgewerblichen Betriebes ist eine entsprechende Erlaubnis beim zuständigen Bürgermeister einzuholen. Die Erlaubnis wird in der Regel auf unbestimmte Zeit ausgestellt.
Für folgende Betriebe besteht die Erlaubnispflicht:
Zusammen mit der Ausstellung der Erlaubnis zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes nimmt der Bürgermeister die Einstufung des Betriebes aufgrund der vorhandenen Qualitätsstandards vor. Das entsprechende Einstufungsformular ist in der Gemeinde erhältlich. Auch für die Rechtsnachfolge in der Nutzung eines gastgewerblichen Betriebes, aufgrund eines Rechtsgeschäftes unter Lebenden oder von Todes wegen, ist die entsprechende Erlaubnis des Bürgermeisters einzuholen.
Jede zeitweilige Schließung des Betriebes muss dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Dauer der Schließung anzugeben ist. (siehe Formular unten).
Wird ein gastgewerblicher Betrieb aufgelassen, so ist dies der Gemeinde und dem Dienst für Hygiene und Gesundheit innerhalb von 30 Tagen mittels Formblatt zur Registrierung von Lebensmittelbetrieben mitzuteilen. Die Mitteilung sowie die Originallizenzen (Betriebslizenz und Eignungsbescheinigung) samt genanntem Formblatt (Hygienemeldung) sind bei der Gemeinde abzugeben. Die Einzahlung von € 50,00 ist nicht vorzunehmen.
Voraussetzungen:
Erforderliche Dokumente
Im Falle von Gesellschaften zusätzlich:
Im Falle von Ernennung eines Vertreters zusätzlich:
Im Falle einer Umschreibung zusätzlich:
Das Ansuchen muss per ZEP: servizigenerali.bressanone@egalmail.it. an die Gemeinde Brixen geschickt werden.
Die 3 Stempelmarken zu 16,00 Euro (1 für das Gesuch, 1 für die neue Lizenz und 1 für die Eignungsbescheinigung) müssen auf das Hauptkonto der Gemeinde Brixen Lizenzamt/Comune di Bressanone ufficio Licenze eingezahlt werden:
IBAN : IT 07 Z 08307 58221 000300097004
SWIFT/BIC : RZSBIT21007
NAME : GEMEINDE BRIXEN Lizenzamt - HAUPTKONTO
COMUNE DI BRESSANONE ufficio Licenze - CONTO PRINCIPALE
Grund: Stempelmarken für ............
Die Sekretariatsgebühren von 10,32 müssen ebenfalls getrennt von den Stempelmarken mit Angabe des Zahlungsgrundes auf das obengenannte Konto überwiesen
Für die Formulare wenden Sie sich bitte an das Wirtschaftsamt.