Für die Eröffnung, Erweiterung und Verlegung eines gastgewerblichen Schank- und Speisebetriebes ist eine entsprechende zertifizierte Meldung über den SUAP-Schalter an die Gemeinde Brixen einzureichen. Als gastgewerbliche Betriebe gelten jene, die gewerbsmäßig Getränke oder Speisen und Getränke verabreichen.
Für folgende Betriebe besteht die Pflicht der Einreichung einer entsprechenden zertifizierten Meldung über den SUAP-Schalter:
Einreichung einer zertifizierten Mitteilung über den SUAP Schalter:
Voraussetzungen:
1) urbanistische: das Lokal muss die urbanistische Zweckbestimmung für Schankbetrieb oder Speisebetrieb und die Benutzungsgenehmigung aufweisen;
2) moralische: der/die Inhaber des Unternehmens muss/müssen die moralischen Voraussetzungen, wie vom Art. 71 des G.D. Nr. 59/2010 und darauffolgende Änderungen besitzen;
3) beruflichen Voraussetzungen, wie vom Art. 71 des G.D. Nr. 59/2010 und darauffolgenden Änderungen vorgesehen sind; Bestätigung der Handelskammer über die Eintragung im Verzeichnis der Gastgewerbetreibenden;
4) Hygienemeldung erfolgt über die SUAP Meldung und mit einer einmaligen Online-Bezahlung von 50,00 Euro über das Portal des SUAP mit Kreditkarte
Jede zeitweilige Schließung des Betriebes muss dem Bürgermeister schriftlich mitgeteilt werden, wobei die Dauer der Schließung anzugeben ist.
Bei Auflassung eines gastgewerblichen Betriebes ist einer zertifizierten Mitteilung über dem SUAP Schalter einzureichen.
Im Falle von Ernennung eines Geschäftsführers zusätzlich:
• Bestätigung der Handelskammer über die Eintragung im Verzeichnis der Gastgewerbetreibenden;
• Vertretungsmandat (im Falle einer Gesellschaft ist dies nur erforderlich, wenn der Vertreter nicht ein Gesellschaftsmitglied ist)
Ansuchen über SUAP-Einheitsschalter: Zum SUAP Schalter der Gemeinde Brixen