Handwerkslizenzen (Friseurgewerbe und verwandte Tätigkeiten)

Die Ausübung des Friseurgewerbes und von verwandten Tätigkeiten unterliegt seit dem L.G. Nr. 1 vom 28.02.2008 nur noch der Einreichung einer Meldung des Tätigkeitbeginns, das bei der verantwortlichen Gemeinde mittels SUAP-Meldung  einzureichen ist. Es ist Verantwortung der Gemeinde festzustellen, ob der Antragsteller sämtliche professionellen Voraussetzungen erfüllt.

Die Tätigkeit kann gleich nach der Erklärung begonnen werden, sofern die hygienischen und sanitären Voraussetzungen eingehalten werden.

Als verwandte Gewerbe gelten unter anderem folgende Tätigkeiten, sofern sie keine ärztlichen heil- oder sanitären Behandlungen darstellen: Schönheitspflege, Schminken, Gesichtspflege, Depilation, Hand- und äußere Fußpflege, Gesichtsmassage usw.


Erforderliche Dokumente (der SUAP-Meldung beizulegen)

  • Genehmigter Plan der Räumlichkeiten 
  • Verfügbarkeit der Räume (Besitzbogen, Mietvertrag o. ä.) 
  • Benützungsgenehmigung 
  • Sanitäres Gutachten des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit 
  • Kopie der Diplome und Zertifikate 
  • Kopie Identitätskarte


Für das hygienisch-sanitäre Gutachten werden Sie sich bitte an den
Sanitätsbetrieb Brixen, Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit
Dantestr. 51
39042 Brixen

Tel. 0472 812480
Fax 0472 812489
hygiene@sb-brixen.it  

Ansuchen über SUAP-Einheitsschalter:
Zum SUAP Schalter der Gemeinde Brixen

 

 

 

 

Zuständiges Amt