Gesuche für Bauhofleistungen müssen mindestens 30 Tage vor der Erbringung der Bauhofleistungen abgegeben werden.
Wird der Antrag nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht und nicht innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt einer Aufforderung ergänzt, wird der Antrag abgelehnt.