Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde oder aus dem Ausland nach Brixen ziehen, oder wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzugstermin eine Wohnsitzerklärung einreichen.
Die meldeamtliche Eintragung des neuen Wohnsitzes gilt ab dem Tag, an dem die Wohnsitzerklärung eingereicht wurde.
Voraussetzungen: