Öffentliche Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung. Das entsprechende Formular muss  mit allen darin aufgelisteten Unterlagen spätestens 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei der Gemeinde eintreffen. Lediglich die Erklärungen über die fachgerechte Montage und die Konformitätserklärungen für die Elektro- und Wasserinstallationen dürfen bis kurz vor dem Veranstaltungstermin nachgereicht werden.

Bei Veranstaltungen (mit mehr als 500 Personen), muss der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin eintreffen.

Die Aufführung von Darbietungen an einem öffentlichen Ort oder für die Öffentlichkeit bestimmt werden durch das Landesgesetz 13.05.1992 Nr. 13 (Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen) geregelt.

 

Eine öffentliche Veranstaltung ist jede von öffentlichen oder privaten Einrichtungen geförderte Aktivität, die auf Unterhaltung und Vorführung abzielt. Insbesondere ist sie für: "Unterhaltung": das, was ein Grund zur Unterhaltung ist und die aktive Teilnahme des Publikums an der Veranstaltung impliziert; "Vorführung": eine Darstellung, die hauptsächlich eine passive Teilnahme beinhaltet, bei der der Zuschauer Zeuge des Phänomens wird, indem er das Ereignis betrachtet, wie es dargestellt wird.

Zeitweilige Veranstaltungen sind Musik-, Sport-, Tanz- oder Ausstellungsveranstaltungen, wie z.B. Ausstellungen, Konzerte, Festivals, Feste, Veranstaltungen verschiedener Art. Sie finden in einem bestimmten Zeitraum statt, mit genauen Anfangs- und Enddaten. Nicht unter diese Definition fallen die in öffentlichen Einrichtungen stattfindenden Kleinveranstaltungen (siehe >> Unterhaltungsaktivitäten), die Einrichtung von Karussells oder fahrenden Showattraktionen und Zirkusaktivitäten.

Die Aufführung von Darbietungen an einem öffentlichen Ort oder für die Öffentlichkeit wird durch das Landesgesetz 13.05.1992 Nr. 13 (Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen) geregelt.

> Öffentliche Veranstaltung (Gesuch)
> Dienstleistungen der Umweltdienste (Stadtwerke- Gesuch)
> Vorlage Eigenerklärung im Falle der Eignungsbescheinigung des Ortes
> Nachweis über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes (Privatgrund)

 

Die Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung müssen das Ansuchen um die Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung an die Gemeinde Brixen Wirtschaftsamt/Lizenzamt, Grosse Lauben 5, per E-Mail: info@bressanone.it, oder per Pec: servizigenerali.bressanone@legalmail.it, mindestens 15 Tage vor der Veranstaltung, wenn weniger als 500 Gäste erwartet werden, oder mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung, wenn mehr als 500 Gäste erwartet werden, senden.

Die Veranstaltung muss außerdem mindestens drei Tage vor dem Beginn dem Questore gemäß dem Art. 18 des T.U.L.P.S. (Testo unico delle leggi di pubblica sicurezza) mitgeteilt werden. Für Brixen und benachbarte Gemeinden: Polizeidienststelle: commissariatobressanone.bz@poliziadistato.it, Tel. 0472 271611, zudem die örtliche Polizei: polizialocale@bressanone.it Tel.: 0472 836131 und die Feuerwehr: info@vvf-bressanone.org, zentrale.feuerwehr@brixen.it Tel.: 0472 831444, informieren.

Der Antrag muss in allen seinen Teilen ausgefüllt werden:

  • persönliche Daten des Antragstellers und der vertretenen Vereinigung und/oder Körperschaft;
  • Art der Veranstaltung (Tanz, Konzert, Theater, Wiesenfest, usw.);
  • Ort der Veranstaltung;
  • Besetzung von öffentlichem Grund, wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet (in diesem Fall muss ein Plan beigelegt werden);
  • Angabe, wer die Räumung und Reinigung des Veranstaltungsortes durchführt;

Darüber hinaus sollten die folgenden Dokumente beigefügt werden:

  • Veranstaltungsprogramm: Kurzbericht mit einer detallierten Beschreibung des Events
  • Ansuchen bei der ASM in Brixen für die Organisation von Entsorgungsdienstleistungen
  • Konformitätserklärung betreffend der fachgerechten Installation der Gas-, Elektro-, Notlichtanlage und der Erdung bei Zeltstrukturen, Zeltüberdachungen und Tribünen bei Veranstaltungen im Freien (von der Installationsfirma ausgestellt), welche bei Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort aufliegen müssen
  • Für Hupfburg, Trampolin, usw.:
    1. Betriebslizenz für die Struktur
    2.  Identifizierungskodex im Sinne des B.L.R. 22.11.2010, Nr. 1848 bzw. M.D. 18.05.2007, welcher die Kollaudierung der Einrichtung bestätigt
    3. Erklärung über den fachgerechten Aufbau der Struktur
  •  Nachweis über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes, falls die Veranstaltung auf privaten Grund stattfindet (siehe beiliegendes Formular)
  • Im Falle von geprüften Bereichen oder Räumlichkeiten:
    1. Verpflichtungserklärung des gesetzlichen Vertreters der Veranstaltung über die Einhaltung der im Abnahmeprotokoll angeführten Anforderungen  - siehe Nachweis über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes (Privatgrund) 
  • Zusätzlich im Falle von NICHT geprüften Bereichen oder Räumlichkeiten:
    1. Sicherheitsplan, aus dem die Position und Art der Anlagen/Aufbauten hervorgeht sowie ein detaillierter Standplan (Abstände, Gasdepos, usw.) ausgestellt von einem befähigtem Techniker und techniche Unterlagen insbesondere Risikobescheinigung.
    2. Unbeschadet der Bestimmungen der Durchführungsverordnung laut Artikel 11/bis ist die Feststellung der Eignung laut Absatz 2 für Orte im Freien, die nicht abgegrenzt sind, wie Plätze und städtische Gebiete, die für den Aufenthalt des Publikums von Veranstaltungen und anderen Darbietungen keine eigenen Strukturen aufweisen, nicht erforderlich. Dies gilt auch wenn für die Künstler Bühnen oder Podien und elektrische Ausrüstung, einschließlich Lautsprecheranlagen, bereitgestellt warden, sofern diese in einem für das Publikum nicht zugänglichen Bereich installiert werden. (LG 27. März 2020, Nr. 2 Art. 12 Absatz 6/bis).
  •  Anlage C: (vom Veranstalter/Ausstellung AUSSCHLIESSLICH bei gleichzeitiger Anwesenheit von mehr als 500 Personen auszufüllen) - Gesundheitsfürsorge und Tabelle für die Risikobewertung - Art. 101 des D.P.G.P. 27.01.2017 n. 1.

Der Organisator eines Events oder einer Veranstaltung ist verpflichtet, den Sanitätsdienst für die aktiven Teilnehmer, einschließlich der Athleten bei Sportveranstaltungen, zu gewährleisten. Er muss außerdem einen angemessenen Rettungsdienst für das anwesende Publikum gewährleisten.
Der Veranstalter muss eine Berechnung des Risikos des Events oder der Veranstaltung für das Publikum vornehmen, wobei er die Tabelle laut Anlage C ausfüllt welche zusätzlich zum Ansuchen um Erlaubnis für öffentliche Veranstaltungen zu übermitteln ist. (Formular - Ansuchen um Erlaubnis für öffentliche Veranstaltungen mit Risikoberechnung).

Die Risikostufen und die entsprechende Punktezahl sind wie folgt festgelegt:

  • Risikostufe sehr niedrig / niedrig = < 18 Punkte;
  • Risikostufe mäßig / hoch = 18-36 Punkte;
  • Risikostufe sehr hoch = 37-55 Punkte.

Events oder Veranstaltungen mit einer Risikostufe sehr niedrig / niedrig (< 18 Punkte) müssen mindestens 15 Tage vor Beginn mitgeteilt werden. Beträgt die Punktezahl 18 oder mehr, muss die Mitteilung mindestens 30 Tage vor Beginn des Events oder der Veranstaltung erfolgen, wobei zusätzlich zur Tabelle laut Anlage C ein Rettungsdienstplan zu übermitteln ist, aus dem die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Ressourcen und die Einsatzplanung für den Rettungsdienst hervorgehen.

Die Landesnotrufzentrale 118 überprüft den vom Veranstalter erstellten Rettungsdienstplan und erteilt eventuelle Auflagen für die Abhaltung des Events oder der Veranstaltung.

Die Kosten für die Beantragung einer Bewilligung für eine öffentliche Veranstaltung belaufen sich auf 37,16 €, die sich wie folgt aufteilen: 2 Stempelmarken zu je 16,00 € und 5,16 € Sekretariatsgebühren.

Der Betrag ist auf die IBAN-Nummer IT 07 Z 08307 58221 000300097004 der Stadtverwaltung Brixen zu zahlen - ZAHLUNGSKUNDE: Sekretariatsgebühr und Stempelmarke Lizenzamt (Name des Vereines od. Gesellschaft)/(Datum der Veranstaltung) - Bitte eine Quittung der Bezahlung beilegen.

Mit Inkrafttreten des Landesgesetzes Nr. 18 vom 23. Dezember 2015 gelten neue Vorschriften für die Organisation öffentlicher Veranstaltungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen genügt seit Januar 2016 die Vorlage der zertifizierten Meldung der Tätigkeitsaufnahme (SCIA-Meldung), sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • bis zu maximal 500 Gäste
  • die Veranstaltung endet vor 03.00 Uhr und findet im Innenbereich eines Gebäudes statt, dessen Eignung als Veranstaltungsort festgestellt wurde
  • Einhaltung der Besucherkapazität
  • keine Störung der Ruhe der Nachbarschaft ab 22.00 Uhr

Die zertifizierte Meldung ersetzt die Bewilligung für Veranstaltungen laut Landesgesetz Nr. 13/92. Die SCIA-Meldung muss mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn im Lizenzamt der Gemeinde Brixen, Große Lauben 5, I. Stock, abgegeben werden.

Die Veranstaltung muss außerdem mindestens drei Tage vor dem Beginn dem Questore gemäß dem Art. 18 des T.U.L.P.S. (Testo unico delle leggi di pubblica sicurezza) mitgeteilt werden. Für Brixen und benachbarte Gemeinden: Polizeidienststelle: commissariatobressanone.bz@poliziadistato.it Tel. 0472 271611, und informieren Sie die örtliche Polizei: polizialocale@bressanone.it Tel.: 0472 836131 und die Feuerwehr: info@vvf-bressanone.org, zentrale.feuerwehr@brixen.it Tel.: 0472 831444.

Zertifizierte Meldung einer öffentliche Veranstaltung (Gesuch)

GreenEvents sind Veranstaltungen, die nach Kriterien der Nachhaltigkeit geplant, organisiert und umgesetzt werden. Die wesentlichen Faktoren sind dabei die Verwendung umweltfreundlicher Produkte, Energieeffizienz, Abfallmanagement, regionale Wertschöpfung sowie soziale Verantwortung.

Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich die Gemeinde Brixen am Projekt Green Event. Das Projekt wird von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz vorangetrieben. Das Amt für Abfallwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen vergibt auch die Zertifizierung und die Auszeichnung „GreenEvent“.

Weitere Details zum Projekt „GreenEvent“ erhalten Sie auf der Internetseite der Umweltagentur.
 

 

Zuständiges Amt