Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Bescheinigung
Mit 23.05.2005 wurden sämtliche in der Gemeinde verwahrten Erklärungen über die Zugehörigkeit bzw. Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen, die anlässlich der letzten Volkszählung 2001 und danach abgegeben worden sind, an das Landesgericht in Bozen übergeben. Das Landesgericht ist nun für die Verwaltung dieser Erklärungen zuständig. Für Bescheinigungen steht Ihnen das Landesgericht Bozen (Kontakt siehe unten) zur Verfügung.

Erklärung
Die Jugendlichen (nach Vollendung des 14. und vor jener des 15. Lebensjahres) und die von außerhalb der Provinz eingewanderten Personen (innerhalb eines Jahres) haben das Recht, die Erklärung über die Zugehörigkeit an einer der drei Sprachgruppen zu erklären. Die Jugendlichen müssen persönlich im Meldeamt erscheinen und den gültigen Personalausweis mit sich bringen.

Kontakt
Landesgericht Bozen
Duca D'Aosta-Str. 40
39100 Bozen
Tel. 0471 226312

Grüne Nummer 800843622

Zuständiges Amt