Die Erteilung von Lizenzen für den Taxidienst und Ermächtigungen für den Mietwagendienst mit Fahrer erfolgt nur durch einen öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerb oder aufgrund einer Betriebsabtretung.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit
- Führerschein
- nach Gemeindeverordnung ausgestattetes Fahrzeug
- italienische Staatsbürgerschaft oder eines anderen EU-Staates (Angabe des Staates)
- Bescheinigung über die Berufsbefähigung (CAP)
Erforderliche Dokumente
- Verpflichtungserklärung, dass der/die Antragssteller/in keiner anderen Beschäftigung nachgeht, welche die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes beeinträchtigt (für Taxi)
- Geburtschein
- italienische Staatsbürgerschaft oder eines anderen EU-Staates (Angabe des Staates)
- beglaubigte Ablichtung des Führerscheines und die Bescheinigung über die Berufsbefähigung (CAP)
- Bescheinigung über die Eintragung des/der Antragstellers/in in das vorgesehene Berufsverzeichnis
- Bescheinigung des Konkursgerichtes, womit nachgewiesen wird, dass gegen den/die Antragsteller/in kein Konkursverfahren anhängig ist
- Auszug aus dem Strafregister
Dokumente
Taxi- und Mietwagenverordnung der Gemeinde