Taxilizenz und Mietwagengenehmigung

Die Erteilung von Lizenzen für den Taxidienst und Ermächtigungen für den Mietwagendienst mit Fahrer erfolgt nur durch einen öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerb oder aufgrund einer Betriebsabtretung.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit 
  • Führerschein 
  • nach Gemeindeverordnung ausgestattetes Fahrzeug 
  • italienische Staatsbürgerschaft oder eines anderen EU-Staates (Angabe des Staates) 
  • Bescheinigung über die Berufsbefähigung (CAP)


Erforderliche Dokumente

  • Verpflichtungserklärung, dass der/die Antragssteller/in keiner anderen Beschäftigung nachgeht, welche die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes beeinträchtigt (für Taxi) 
  • Geburtschein 
  • italienische Staatsbürgerschaft oder eines anderen EU-Staates (Angabe des Staates) 
  • beglaubigte Ablichtung des Führerscheines und die Bescheinigung über die Berufsbefähigung (CAP) 
  • Bescheinigung über die Eintragung des/der Antragstellers/in in das vorgesehene Berufsverzeichnis 
  • Bescheinigung des Konkursgerichtes, womit nachgewiesen wird, dass gegen den/die Antragsteller/in kein Konkursverfahren anhängig ist 
  • Auszug aus dem Strafregister


Dokumente

Taxi- und Mietwagenverordnung der Gemeinde

 

Zuständiges Amt