Übertretung der Straßenverkehrsordnung: Rekurs/Einspruch beim Friedensrichter

Es besteht die Möglichkeit, im Sinne des Art. 204/bis der St.V.O. innerhalb von 30 Tagen ab Vorhaltung bzw. Zustellung des Übertretungsprotokolls beim Friedensrichter von Brixen Rekurs/Einspruch gegen das Protokolls zu erheben. Ist der Rekurssteller im Ausland ansässig, so beträgt diese Frist 60 Tage.

Dabei muss beachtet werden, dass der Einspruch erst nach Zustellung des Vorhaltungsprotokolls eingereicht wird und nicht aufgrund des an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebrachten Hinweiszettels. Die Gründe, aus denen man die Verwaltungsstrafe als nicht rechtmäßig erachtet, müssen angegeben werden.

Kontakt:

Friedensrichteramt

Domplatz 3 (2. Stock)
39042 Brixen

T 0472 831586
F 0472 831586
>> Friedensgericht Brixen


Stadtpolizei Brixen
Carduccistraße 5b
39042 Brixen

T 0472 836131
F 0472 802124

Zuständiges Amt