Ein Vorhaltungsprotokoll wird ausgestellt, wenn ein Verstoß gegen eine oder mehrere Vorschriften der Straßenverkehrsordnung festgestellt wird. Ist der Übertreter anwesend, wird die Übertretung mittels Vorhaltungsprotokoll sofort vorgehalten. Andernfalls bringen die Gemeindepolizisten einen Hinweis an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges an, mit dem die Verwaltungsstrafe/n innerhalb von 5 Tagen beglichen werden kann/können.
Wird die Strafe nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, wird das Vorhaltungsprotokoll dem Fahrzeughalter an dessen Wohnsitz oder, falls es sich um eine Firma handelt, an den Geschäftssitz zugestellt. Diese Zustellung seitens der Ortspolizei muss im Sinne der St.V.O. innerhalb der Frist von 90 Tagen erfolgen. (Bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen beträgt die Frist 360 Tage).
Zahlungsmöglichkeiten
Bei Überweisungen müssen die vollständige Nummer des Protokolls, das Datum der Übertretung, das Pol. Kennzeichen und der Name des Fahrzeughalters angegeben werden.
Bei unverzüglicher Begleichung der Verwaltungsstrafe (Hinweiszettel innerhalb von 5 Tagen) werden keine zusätzlichen Spesen (Verfahrens- und Zustellungsspesen) berechnet.