Dieser Punkt betrifft nur Personen, deren verstorbene/r Angehörige/r im Stadtfriedhof Brixen beigesetzt wurde. Für etwaige Fragen bezüglich Gräbern in den Pfarrgemeinden wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Pfarrgemeinderat.
Grabsanierungen erfolgen in der Regel zweimal jährlich aufgrund Verzichtserklärungen, Verlegung von Grabstellen, Ablauf der Rotationsfrist usw.
Ordentliche Exhumationen werden auf Antrag der Verwandten oder von Amts wegen zwecks Verlegung der sterblichen Reste in andere Grabstellen, Wandnischen oder in andere Friedhöfe durchgeführt.
Außerordentliche Exhumationen werden nur auf Antrag der Verwandten oder aufgrund gerichtlicher Verfügungen durchgeführt.