Urlaub auf dem Bauernhof

Mit dem Landesgesetz Nr. 7/2008, das am 15.10.2008 in Kraft getreten ist, wird der Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ neu geregelt.

Zu den „Urlaub auf dem Bauernhof“ Tätigkeiten zählen:

  • Die Beherbergung von Gästen in Gebäuden;
  • Die Verabreichung von Speisen und Getränken an der Hofstelle (Hofschank), auf bewirtschafteten Almen (Almschank), in Buschenschänken, entlang des Radwegenetzes oder als Party-Service;
  • Die Organisation von Freizeit- und von kulturellen Tätigkeiten

Die Tätigkeiten können unmittelbar aufgenommen werden, sobald der Betroffene den Beginn der Tätigkeit der Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, gemeldet hat. Die Gemeinde stellt die Bestätigung über die Eintragung in das Gemeindeverzeichnis der „Urlaub auf dem Bauernhof“ Betreiber aus, wenn bei den durchgeführten Überprüfungen keine Mängel und Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Die Einstufung für Urlaub auf dem Bauernhof ist bei der Autonomen Provinz Bozen - Amt für Landwirtschaft - Regensburgerallee 18 - Brixen zu beantragen.

Fristen

Die SUAP-Mitteilung muss vor Beginn der Tätigkeit bei der Gemeinde eingebracht werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte SUAP-Meldungen positiv abgeschlossen werden können..


Ansuchen über SUAP-Einheitsschalter: Zum SUAP Schalter der Gemeinde Brixen

Zuständiges Amt