Der Dienst wird von der Gemeinde durch den eigenen Konzessionär ausgeführt. Der Dienst betreffend die Führung der Werbetätigkeit und die Anwendung der Werbegebühr ist darauf gerichtet, die Benutzung der privaten Werbeanlagen zu regeln. Der Plakatierungsdienst hat den Zweck, die Anbringung von Plakaten, betreffend Mitteilungen und Aussendungen institutioneller und sozialer Natur oder jedenfalls solcher ohne wirtschaftlicher Relevanz durch den Konzessionär und an eigens hierfür vorgesehenen und bestimmten Anschlageflächen zu gewährleisten; der Dienst bezweckt außerdem, die Möglichkeit der Veröffentlichung von in Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten verbreiteten Aussendungen sicherzustellen und zwar nach der von der in der geltenden Gemeindeverordnung festgelegten Aufteilung.
Der Werbegebühr unterliegt die zu Werbezwecken getätigte Verbreitung von Aussendungen und Mitteilungen (z.B.: Abzeichen, Tafeln, selbst angeschlagene Plakate, Verteilung von Flugblättern, visuelle und akustische Mitteilungen, Werbestreifen bei Sportplätzen oder entlang der Straßen, Werbung mittels Fahrzeugen usw.), soweit sie an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt oder von dort wahrgenommen werden kann.
Der Plakatierungsgebühr unterliegen die Plakate, deren Plakatierung durch den Konzessionär u.zw. auf die dazu bestimmten öffentlichen Anlagen verlangt wird, diese Gebühr beinhaltet die eventuell geschuldete Werbesteuer.
Diesen Dienst übernimmt für die Stadtgemeinde Brixen die Firma ABACO S.p.a, die ihren Sitz im F.lli Cervi-Straße 6, 35129 Padova - Tel. 049 625730 - Fax 049 8934545 - e-mail: info.pd@abacospa.it
Zuständiger Beamter: Herr Targa Loris
Zuständige Beamtin für die Beschwerde- und Mediationsverfahren: Dr.in Gallo Giorgia
Büro in Brixen
Altenmarktgasse, 32
I-39042 Brixen
Ansprechpartner/in: Fiumara Rita Bianca
Handy: +39 3386354111
Tel: 0472-833665 – Fax: 0472-670388
e-mail: altoadige.tributiminori@abacospa.it
Öffnungszeit |
Vormittag |
Nachmittag |
Montag |
8:30 – 12:30 |
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Dienstag |
9:00 – 12:00 |
13:00 – 15:00 |
Mittwoch |
8:30 – 12:30 |
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Donnerstag |
9:00 – 12:00 |
13:00 – 15:00 |
Freitag |
Nur nach Vereinbarung |
Nur nach Vereinbarung |
>> Gemeindeverordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen