Zeitweilige Einfahrtsgenehmigungen

NEU

Genehmigungen und Abonnements online ansuchen und verwalten!  Zum Portal


 

Zeitweilige Einfahrtsgenehmigungen in den Auf- und Abladezeiten

Auch in den Auf- und Abladezeiten bedarf es einer Genehmigung, um in die verkehrsberuhigten Zonen der Stadt Brixen einfahren zu dürfen.
Die Auf- und Abladezeiten sind im Altstadtbereich (Brunogasse, Hofgasse, Domplatz, Pfarrplatz, Lauben und Erhardgasse) auf 07.00 bis 10.00 Uhr beschränkt.
In den anderen verkehrsberuhigten Zonen besteht auch die Möglichkeit, nachmittags von 14.30 bis 15.30 Uhr Ladetätigkeiten zu verrichten.
Um eine zeitweilige Genehmigung zu erlangen, kann der/die Interessierte persönlich im Büro der Ortspolizei vorstellig werden oder das Antragsformular unter dem unten angeführten Link herunterladen, vollständig ausfüllen und mittels Mail an ortspolizei@brixen.it schicken, und zwar mindestens 4 Stunden vor Beginn der Tätigkeit. Die Anträge werden nur von MO-FR von 08.00 - 12.15 Uhr und von 13.30 - 17.00 Uhr bearbeitet. In dringenden Fällen vorab Kontakt mit dem Kommando aufnehmen (Tel. 0472 836131). Die Genehmigung wird dem Antragsteller per E-Mail zugeschickt.

 

Gebühren:

  • Sekretariatsgebühren 0,52 €
  • bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t beträgt die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe 5,00 €.



************************************

Zeitweilige Einfahrtsgenehmigungen, die auch außerhalb der Auf- und Abladezeiten gelten
Die Gemeindeverwaltung ist bestrebt, die verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der Auf- und Abladezeiten autofrei zu halten. Genehmigungen werden deshalb nur ausnahmsweise bei dringender, unaufschiebbarer Notwendigkeit gewährt.
Die Vorgehensweise zum Erlangen der zeitweiligen Genehmigung ist unter "Ausstellung von zeitweiligen Einfahrtsgenehmigungen in den Auf- und Abladezeiten" beschrieben.

Gebühren

  • Sekretariatsgebühren 0,52 €
  • bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t beträgt die tägliche Einfahrtsgebühr bei Auf- und Abladetätigkeiten für das Handelsgewerbe außerhalb der Auf- und Abladezeiten 10,00 €, bei jenen mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 7,5 t, 12,00 € und bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t, 15,00 €

 

Wichtig: Einmal ausgestellte zeitweilige Genehmigungen können nicht mehr abgeändert oder storniert werden. Die Gebühren müssen innerhalb von 7 Tagen auf das Kontokorrent der Ortspolizei Brixen bei der Raiffeisenkasse Eisacktal (IBAN: IT41N0830758221000300097080 - SWIFT/BIC: RZSBIT21007) überwiesen oder können direkt im Büro der Ortspolizei beglichen werden. Als Zahlungsgrund geben sie bitte die Kennung "PERMTMP", die Nummer der Genehmigung und das Ausstellungsdatum an.
 

 

Zuständiges Amt