Zu- oder Vornamensänderung
Personen, welche vor dem 30.März 2001 geboren sind und einen Namen tragen, der aus mehreren Elementen besteht, können eine Namensänderung beim Standesamt der Geburts- oder Wohnsitzgemeinde beantragen. Diese Namensänderung wird in die notwendigen Akte, wie Geburts-, Trauakt usw. vermerkt und ist sofort rechtskräftig und unwiderrufbar (Art. 36 D.P.R. 3.11.2000, Nr. 396).
Alle anderen Gesuche zur Zu- oder Vornamensänderung müssen dem Regierungskommissariat Bozen übermittelt werden. Die verschiedenen Antragsformulare sind im Standesamt verfügbar.
Personen, welche im besonderen geschichtlichen Zeitraum geboren sind, in dem die Namen in italienischer Sprache aufgezwungen wurden, und diesen in die deutsche Sprache umwandeln möchten, können sich an die Geburts- oder Wohnsitzgemeinde wenden, um das entsprechende Formular und notwendigen Informationen zu erhalten. Der Antrag wird von der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Trient-Außenabteilung Bozen behandelt.