Abschaffende Volksabstimmungen gemäß Art. 75 der Verfassung am Sonntag 8. und Montag 9. Juni 2025

OPTION DER IM AUSLAND ANSÄSSIGEN ITALIENER FÜR DIE AUSÜBUNG DES WAHLRECHTS IN ITALIEN BEI DEM FÜR DEN 08./09. JUNI 2025 AUSGESCHRIEBENEN ABSCHAFFENDEN VOLKSABSTIMMUNGEN GEMÄß ART. 75 DER VERFASSUNG

Laut Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 und der mit DPR Nr. 104 vom 2. April 2003 genehmigten Durchführungsordnung, können Auslandsitaliener bekanntlich per Briefwahl wählen.
Aufgrund dieser Bestimmungen, wählen die im Ausland ansässigen Italiener durch Briefwahl im Ausland. Daher werden ihre Namen bekanntlich von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse eingetragen. Es steht ihnen jedoch frei, in Italien abzustimmen, nachdem sie sich ausdrücklich dafür ausgesprochen haben. Diese OPTION muss umgehend erfolgen und ist nur für diese Abstimmung gültig.
Die Option für die Abstimmung in Italien muss kraft Artikel 1, Abs3 und Artikel 4 des Gesetzes Nr. 459 von 2001 sowie Artikel 4 des D.P.R. Nr. 104/03, innerhalb des zehnten Tages nach Anberaumung der Volksabstimmung (als Bezugsdatum gilt das Datum der Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republik), also bis spätestens kommenden 10. April 2025, auch unter Verwendung beiligenden Vordrucks, erfolgen.
Dieser Vordruck muss innerhalb der besagten Frist bei dem für das Wohnsitzgebiet zuständigen Konsulat eingehen und kann in der gleichen Weise und innerhalb derselben Fristen, wie sie für die Ausübung der Option vorgesehen sind, widerrufen werden.

Beiliegender Vordruck

 

VORÜBERGEHEND IM AUSLAND ANSÄSSIGE WAHLBERECHTIGTE

Laut Art. 4-bis, Absatz 2, des Gesetzes Nr. 459/01, in der zuletzt von Artikel 6, Absatz 2, Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 165 vom 3. November 2017 abgeänderten Fassung, muss die Option für die Briefwahl der vorübergehend im Ausland lebenden wahlberechtigen Italiener, direkt in der Gemeinde, in deren Wählerlisten der Wahlberechtigte eingetragen ist, bis spätestens 07. Mai 2025, für die fristgemäße Mitteilung an das Innenministerium, eingehen. Die Option muss per Post oder per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss) geschickt oder kann auch persönlich in der Gemeinde, auch durch eine andere Person, abgegeben werden. Bitte den Antrag eine Kopie der Identitätskarte beilegen!

An folgende E-Mail bzw. Adresse kann der Antrag gestellt werden:

E-Mail: info@brixen.it

Pec: servizidemografici.bressanone@legalmail.it

Gemeinde Brixen - Grosse Lauben 5 - 39042 BRIXEN

Anfrage für die Briefwahl

 

AUSÜBUNG DES WAHLRECHTS AUSSERHALB DER WOHNSITZGEMEINDE

Versuchsweise Regelung bei den 2025 stattfindenden Volksabstimmungen laut Art. 75 der Verfassung. (Art. 2 des Gesetzesdekretes vom 19. März 2025, Nr. 27 - Dringende Bestimmungen zu den Wahlen und Volksabstimmungen im Jahr 2025)

Berechtigt zur Wahl außerhalb der Wohnsitzgemeinde sind alle Wahlberechtigte, die sich aus Studiengründen, aus Arbeitsgründen oder wegen ärztlicher Behandlungen für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in den das Datum der Volksabstimmungen fällt, in der Gemeinde einer anderen Provinz als jener der Gemeinde aufhalten, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind.

Wer das Wahlrecht außerhalb der Wohnsitzgemeinde ausüben will, muss bei der Gemeinde, in der sich vorübergehend das Domizil befindet, einen entsprechenden Antrag stellen. Dem Eintrag sind eine Kopie eines gültigen Erkennungsausweises, die Kopie des persönlichen Wahlausweises und eine Kopie der Bescheinigung bzw des Dokuments zum Nachweis des Status als außerhalb der Wohnsitzgemeinde Wahlberechtigte/r (Schul- bzw. Studienbescheinigung, Bestätigung des Arbeitgebers, Nachweis über ärztliche Behandlung, also des Nachweises, der das vorübergehende Domizil in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde begründet. Der genannte Status kann auch in Form von Eigenbescheinigung gemäß Art. 46 und 47 des DPR vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 erklärt werden.

Interessierte müssen den Antrag persönlich einreichen oder auf telematischem Weg oder durch eine von ihnen bevollmächtigte Person bis spätestens Sonntag, 04. Mai 2025 an die Domizilgemeinde. Der Antrag auf kann auf dieselbe Weise innerhalb Mittwoch, 14. Mai 2025 widerrufen werden.

 

Antrag Ausübung Wahlrecht ausserhalb Wohnsitzgemeinde